Verschiedene europäische Institutionen streiten weiterhin über die Detailvorschriften („Level 2“) für einheitliche Basisinformationsblätter für „verpackte“ Anlage- und Versicherungsprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance-based Products, kurz: PRIIPs).
Das geht aus einem Beitrag von Gero Gosslar, Leiter des Brüsseler Büros des Sachwerteverbands BSI, für den Newsletter „EU-Info“ verschiedener Verbände hervor. Demnach haben nach der Ablehnung der Level-2-Maßnahmen durch das EU-Parlament im vergangenen Jahr die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) am 22. Dezember 2016 ihre Antwort an die Europäische Kommission zu den neu vorgelegten Änderungen veröffentlicht.
„Die ESAs sind sich in fast allen Punkten der von der Kommission vorgelegten Entwürfe uneins“, so der Beitrag. „Da sich keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien der Europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) finden ließen, sehen sich die Behörden nicht im Stande, ein einheitliches Votum an die Kommission zu senden.“
PRIIPs-Review bis Ende 2018
Gleichwohl hätten die ESAs festgestellt, dass hinsichtlich der Performance-Szenarien der ursprünglich vorgeschlagene Ansatz aus dem Frühjahr 2016 weiterhin zu favorisieren sei. Sollten nun – wie von der Kommission vorgeschlagen – neue Performance-Szenarien eingeführt werden, müssten dazu neue Methoden entwickelt werden. Die Behörden schlagen dem Beitrag zufolge vor, dies dem PRIIPs-Review zu überlassen, der bis zum 31. Dezember 2018 ansteht.
Durch das fehlende Votum der ESAs zeichne sich ab, dass die Europäische Kommission ihren an die ESAs übersandten Vorschlag nur noch punktuell überarbeiten wird. Mit dem Erlass der Verordnung werde Anfang März 2017 gerechnet. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben dann erneut drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen.
Parallel hierzu konsultieren die ESAs dem Beitrag zufolge seit dem 10. Februar 2017 ihre Vorschläge zu PRIIPs mit ökologischen und sozialen Zielen (PRIIPs target environmental or social objectives – EOS PRIIPs). Ferner diskutierten die ESAs Abgrenzungsfragen zu Europäischen sozialen und ökologischen Fonds (EuSEF). Frist für die Konsultation sei der 23. März 2017. (sl)
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