Mit diesem Urteil setzt das BAG seine Rechtsprechung zu Altersabstandsklauseln fort. Erst im vergangenen Februar hatte das Gericht entschieden, dass ab einem Altersabstand von mehr als 15 Jahr sogar ein vollständiger Ausschluss der Hinterbliebenenversorgung in der Versorgungszusage geregelt werden kann.
Finanzielle Risiken für Arbeitgeber begrenzt
Für die Praxis bedeutet dies, dass durch Altersabstandsklauseln wirksam geregelt werden kann, dass die Hinterbliebenenversorgung entweder ab einem Altersabstand von mehr als 10 Jahren allmählich gekürzt wird oder ab einem Altersabstand von mehr als 15 Jahren sogar vollständig ausgeschlossen werden kann.
Bei der Gestaltung neuer Versorgungszusagen, die eine Hinterbliebenenversorgung enthalten, sollte der damit vom BAG gesetzte Rahmen genutzt und eine angemessene Altersabstandsklausel standardmäßig aufgenommen werden, um die finanziellen Risiken für den Arbeitgeber durch die Hinterbliebenenversorgung zu begrenzen.
Dr. Michael Rein ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS in Deutschland und berät vom Stuttgarter Standort der Kanzlei aus schwerpunktmäßig zu Fragen der betrieblichen Altersvorsorge.
Fotos: CMS Deutschland, Shutterstock
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