„Bisher unbemerkte Verstöße dürften nun aufgedeckt werden und zu entsprechend höheren Schäden in der Vertrauensschadenversicherung führen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen, mit Blick auf die gestrigen Beratungen des Bundestags zum Hinweisgeberschutzgesetz und zur heutigen Verabschiedung im Bundesrat. Solche Policen schützen Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Taten von Mitarbeitern oder Dritten verursacht werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet künftig große Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten ab seinem Inkrafttreten im Sommer 2023 dazu, sogenannte Hinweisgebersysteme einzuführen. Ab Mitte Dezember 2023 gilt die Vorgabe auch für mittelgroße Unternehmen ab 50 Angestellten. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeiten in Deutschland rund 18 Millionen Menschen in mittelgroßen und großen Unternehmen. Die Firmen müssen ihren Beschäftigten interne oder externe Ansprechpartner benennen und die Vertraulichkeit von Hinweisen sicherstellen. Whistleblower sollen so ohne Angst vor negativen Folgen für sich selbst Regelverstöße melden können.
Wirtschaft profitiert langfristig von Schutzvorkehrungen
Langfristig versprechen sich die Versicherer von den neuen Regeln einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: „Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab. Zum anderen werden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das wird langfristig positive Effekte für die deutsche Wirtschaft und auch für die Vertrauensschadenversicherung haben“, so Asmussen.
Eine Vertrauensschadenversicherung zahlt unter anderem, wenn die eigenen Mitarbeiter Geld unterschlagen, das Unternehmen sabotieren, Geschäftsgeheimnisse verraten oder sich der Untreue schuldig machen. Auch Vermögensschäden durch kriminelle Handlungen von Zeitarbeitern oder externen Dienstleistern sind versichert. Im Jahr 2022 hatten die deutschen Vertrauensschadenversicherer Entschädigungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro gezahlt.
Management kann für Versäumnisse haften
In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es im Frühjahr 2022 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgebersystem, wie es jetzt vorgeschrieben wird. Geschäftsführern und Vorständen, die bis zum Stichtag kein Hinweisgebersystem in ihren Unternehmen etabliert haben, können künftig Bußgelder und im Schadenfall hohe Haftungsansprüche drohen.