Hitliste der Finanzvertriebe: DVAG ist die Nummer 1

In den Jahren 2005 bis 2010 betrug die durchschnittliche Wachstumsrate des Gesamtmarkts 1,5 Prozent, während der Anteil der Top Ten überproportional um mehr als drei Prozent zunahm. Der Marktanteil der restlichen Vertriebe ging im selben Zeitraum um durchschnittlich acht Prozent pro Jahr zurück.

In Kombination zeichnen diese Effekte ein deutliches Bild der Marktverdichtung. Es ergibt sich hochgerechnet auf das Jahr 2015 eine Umsatzkonzentration von rund 96 Prozent auf die zehn größten Unternehmen, die verbleibenden vier Prozent entfallen auf die restlichen Vertriebe am Markt.

Uneingeschränkt wird sich diese Tendenz jedoch vermutlich nicht fortsetzen, da es auch immer kleine und mittlere Vertriebe geben wird, die sich im Markt behaupten und somit auch weiterhin Umsätze beisteuern werden.

Wulf Schütz
Wulf Schütz, Aragon

Realistisch ist nach Einschätzung von Wulf Schütz, COO des Wiesbadener Finanzkonzerns Aragon, ein Verhältnis von 95 zu fünf Prozent. „Wenn sich die Marktentwicklung der letzten Jahre erwartungsgemäß fortsetzt, also eine überproportional wachsende Marktspitze bei nur leicht wachsendem Gesamtmarktvolumen, werden die Top Ten der Finanzvertriebe im Jahr 2015 cirka 95 Prozent der am Markt erzielten Provisionserlöse auf sich vereinen.“

Regulierung als Einflussfaktor

Welche Faktoren beeinflussen diese Entwicklung? Es sind die zunehmende Regulierung seitens des Gesetzgebers, der steigende Wettbewerb unter den verbliebenen Mitspielern auf dem Markt und der Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Vertriebswegen. Dazu kommt, dass die Zahl der Vermittler tendenziell zurückgehen wird. Letztlich trägt das veränderte Verhalten der Kunden dazu bei, die sich teilweise aufgeklärter und informierter den Versicherungs- und Finanzthemen stellen.

Die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 war der Zeitpunkt, ab dem vom Gesetzgeber die Zügel ordentlich angezogen wurden. Die bis dahin unregulierten Versicherungsvermittler mussten für ihre Tätigkeit eine Zulassung beantragen, hinzu kamen Informations- und Dokumentationspflichten.

Weitere gesetzliche Reformen folgten, so unter anderem die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes, das Anlegerschutzgesetz und die jetzt gerade im Entwurf befindliche Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts, mit der dem geschlossenen Fondsmarkt eine gesetzliche Grundlage gegeben werden soll.

Seite 4: Welcher Absatzweg Zukunft hat

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