R+V: Hochwasserschäden nicht übereilt beheben

Bildagentur PantherMedia / Michael Röder
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Wasserschäden sollten nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse beseitigt werden

Nach den heftigen Regenfällen im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben Wassermassen vielerorts Keller und Häuser überflutet und dabei Gebäude und Hausrat beschädigt. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden allerdings nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, rät die R+V Versicherung.

Als Erstes lohnt sich ein Blick auf die Versicherungs-Policen. „Die Betroffenen sollten nachsehen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung.

Falls ja, bezahlt die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn es darum geht, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung, Haushaltsgeräten und Kleidung seien hingegen Sache der Hausratversicherung – sofern die Betroffenen auch hier einen Schutz gegen weitere Naturgefahren vereinbart hätten, betont die Expertin weiter.


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Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden. „Die meisten Versicherungen haben Hotlines eingerichtet, an die sich die Geschädigten wenden können“, sagt Gilles. „Dort erhalten sie auch wertvolle Tipps, wie sie bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten.“

Keller nicht einfach auspumpen

Um unnötigen Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet ist, darf er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. „Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr“, erklärt Gilles.

Trockenlegung den Experten überlassen

Sobald der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter oder eine Gutachterin. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder umfassendere Sanierungen notwendig sind, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag. Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.

Für die Versicherung ist es zudem wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. „Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die nur noch für die Mülltonne taugen. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher“, so R+V-Expertin.

Nicht einmal die Hälfte ist gegen Naturgefahren abgesichert

Nach Angaben den Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungwirtschaft (GDV) haben in Rheinland-Pfalz gerade 46 Prozent und im Saarland 47 Prozent der Wohngebäudebesitzer eine Versicherung über den Schutz gegen Elementarrisiken wie Starkregen und Hochwasser abgeschlossen. Im Bundesdurchschnitt sind laut GDV rund 54 Prozent gegen alle Naturgefahren versichert. Viele Hausbesitzer seien sich der individuellen Bedrohung durch Naturgefahren nicht bewusst, betont der Versicherungsverband.

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