Gutverdiener in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen durch Sozialabgaben einstellen. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen werden angehoben, wie aus einem Entwurf des Bundessozialministeriums hervorgeht, der nach Ministeriumsangaben an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.
Ab Jahresbeginn werden auf monatlich bis zu 4.350 Euro Verdienst Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bisher liegt die Grenze bei bundeseinheitlich 4.237,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen auf 6.350 Euro (West) beziehungsweise 5.700 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6.200 Euro in den alten sowie 5.400 Euro in den neuen Bundesländern.
Versicherungspflichtgrenze steigt
Die Versicherungspflichtgrenze soll im kommenden Jahr auf 57.600 Euro Jahreseinkommen steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 56.250 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer Privaten Krankenversicherung versichern. Die Rechengrößen werden jährlich nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst. (dpa-AFX)