Die Allianz Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, sorgt für Unruhe im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Nach Meldungen des Handelsblattes und des Zweitmarkthändlers für gebrauchte Lebensversicherungen cash life, München, hat der Versicherer seine Ausschließlichkeitsvertrieb gebeten, im Falle einer Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages nicht mit der cash. life zusammenzuarbeiten.
Das Argument der Stuttgarter: Es könne nicht sein, dass ein Vertreter zweimal Provision erhielte ? beim Kauf und beim Verkauf. Zuvor hatte cash. life rund 3.000 Allianz-Agenturen in Bayern angeschrieben und sie auf die Möglichkeit und die Vorteile eines Policen-Verkaufes über den Zweitmarkt aufmerksam gemacht.
Für Dr.Stefan Kleine-Depenbrock, Vorstandsvorsitzender der cash.life AG ist das Verhalten unverständlich. Er weißt darauf hin, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorsehe, dass eine Versicherungsgesellschaft aufgrund ihrer Aufklärungspflichten und des damit begründeten vertraglichen Vertrauensverhältnisses zum Versicherungsnehmer jenem die Informationen zu geben hat, die er benötigt, um im Entscheidungsfall seine Interessen entsprechend wahren zu können.
?Es ist für uns nur logisch, dass auch Ausschließlichkeits-vermittler auf den Zweitmarkt aufmerksam machen, wenn der Kunde dort ein besseres Ergebnis erzielt?, so Kleine-Depenbrock. Es könne nicht sein, dass der hauseigenen Vertrieb, der schließlich Erfüllungsgehilfe des Versicherers sei, dazu aufgefordert werde, seine Beratungspflicht zu vergessen, wenn es um den Policenverkauf ginge. Die Beratungsvergütung, die cash.life Vermittlern biete, könne nicht der Grund sein, Verbraucher in Storno laufen zu lassen und damit maßgebliche finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen.