Mit 78 Prozent wird die weit überwiegende Anzahl aller Leistungsanträge bewilligt. Kann die vereinbarte Leistung nicht gezahlt werden, so liegt dies in 43 Prozent der Fälle daran, dass die Berufsunfähigkeit den vereinbarten Grad – meistens beträgt er 50 Prozent – nicht erreicht. Ungefähr 15 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil sich der Kunde für einen längeren Zeitraum – auch auf Nachfrage – nicht mehr bei der Versicherung gemeldet hat. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit nicht attestieren möchte oder sich der Gesundheitszustand schnell wieder verbessert hat.
Seltener kommt es vor, dass der Versicherer einen Antrag ablehnt, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen nicht im notwendigen Umfang angegeben hat. Diese sogenannte „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ ist in zehn Prozent der Fälle für eine Ablehnung ausschlaggebend.
Insgesamt haben Versicherer im Jahr 2017 rund 3,7 Milliarden Euro an Kapital- und Rentenzahlungen in der Invaliditätsabsicherung geleistet. Das sind 3,6 Prozent beziehungsweise 130 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. (fm)
Foto: Shutterstock