Viele Arbeitnehmer arbeiten derzeit wegen des Coronavirus vorübergehend von daheim aus. Für das Gros kam das unvorbereitet. Zahlreiche Fragen sind zu klären. Das ist eine davon: Wer zahlt eigentlich für Schäden, die im Homeoffice passieren? Wenn man sich beispielsweise bei einem Sturz verletzt oder einen anderen folgenreichen Unfall hat? Die Antworten weiß die Debeka.
Greift gesetzliche Unfallversicherung?
Generell gilt: Solange man seinen Beruf ausübt, sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück nach Hause sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Aber wie sieht das im Homeoffice aus? Dort verschwimmen Privates und Dienstliches oft: mal eben die Waschmaschine anstellen oder die Haustür öffnen, wenn‘s klingelt, während man gerade am Notebook arbeitet. Etliche, die derzeit wegen der Corona-Krise zu Hause mobil arbeiten, haben gar kein eigenes Bürozimmer, sondern müssen vorübergehend mit dem Küchen- oder Esstisch vorlieb nehmen, während die Kinder im Wohnzimmer spielen und zwischendrin nach Mama oder Papa rufen.
Praxisbeispiele
Wenn man sich beispielsweise außerhalb seines Arbeitszimmers etwas zu trinken holt und dabei stürzt, fällt der gesetzliche Unfallschutz in der Regel weg. Anders beim Besuch der Kantine im Bürogebäude. Der ist abgedeckt.
Gleiches gilt für den Toilettenbesuch: Im Büro ist der Weg dorthin mitversichert, zu Hause nicht. So sah es zumindest in einem Fall das Sozialgericht München (Aktenzeichen S 40 U 227/18).
Wer sein Kind auf dem Weg zur Arbeit in der Kita absetzt, ist gesetzlich unfallversichert. Anders sieht es aus, wenn man sich auf der Strecke von der Kita zum Heimarbeitsplatz verletzt.
Besondere Regeln
Fazit: Gesetzlich unfallversichert ist man im Homeoffice nur, wenn etwas bei einer Tätigkeit passiert, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht. Wenn man zum Beispiel ein dienstliches Gespräch annehmen möchte und man auf dem Weg dorthin verunglückt.
Die Lösung
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken. Die gilt rund um die Uhr und weltweit. Egal, ob bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Schäden an Arbeitsmitteln
Was passiert eigentlich, wenn dienstliches Equipment im Homeoffice beschädigt oder gestohlen wird? In der gegenwärtigen Situation wird viel improvisiert und einige können sicherlich auf die Kulanz ihres Arbeitgebers zählen, wenn es um leicht fahrlässig verursachte Schäden geht. Doch wenn die Phase des mobilen Arbeitens zu Hause länger andauert, sollte man die bestehenden Absicherungen prüfen. Leistet gegebenenfalls der Arbeitgeber bzw. dessen betriebliche Versicherung? Es schadet jedenfalls nicht, die Bedingungen der eigenen Privathaftpflicht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gleiches gilt auch für die Hausratversicherung: Bei der Debeka beispielsweise sind Schäden durch Brand oder Einbruchdiebstahl an dienstlichem Arbeitsgerät abgesichert.
Foto: Shutterstock