Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., glaubt nicht an einen Durchbruch der Honorarberatung in absehbarer Zeit.
„Wenn es nach der Akzeptanz in der Bevölkerung und dem Markt geht, wird die reine Honorarberatung wohl auch in Zukunft hauptsächlich für eine gewisse – eher elitäre – Bevölkerungsschicht eine Alternative sein. Mehr aber auch nicht“, glaubt Wirth.
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Kunden müssen entscheiden
Dass die Honorarberatung eine echte Alternative zum Provisionsmodell werde, oder dieses gar ablöse, könne er sich nur bei einem „zwangsweisen gesetzgeberischen Eingriff“ vorstellen. „Ein solcher ist aktuell nicht in Sicht“, so Wirth.
Tatsächlich sieht auch die MiFID II kein Verbot von Provisionen vor – unterscheidet aber zwischen abhängiger und unabhängiger Beratung. Letztere ist laut der Vorschrift nur ohne Zuwendung Dritter an den Berater gegeben.
Inwieweit sich die Honorarberatung in Deutschland tatsächlich als eine gleichwertige Alternative zur Beratung auf Provisionsbasis etablieren kann oder diese gar ersetzen wird, hängt jedoch nicht nur von Gesetzen ab.
Letztendlich müssen die Kunden entscheiden, welche Form der Vergütung sie bevorzugen. Um eine informierte Wahl der bevorzugten Vergütung zu treffen, müssten sie aber zunächst einmal über ausreichende Informationen verfügen. Daher gilt es, noch mehr Transparenz bei den Vergütungsstrukturen zu schaffen – im Interesse aller Marktteilnehmer. (jb)
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