Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Honoraranlageberatung beschlossen (Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente). Damit wird erstmals die Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert. Das Gesetz bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen.
Sie können die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Der Gesetzentwurf war von der Bundesregierung vorgelegt worden und geht auf das Eckpunktepapier des Bundesverbraucherministeriums von Juli 2011 zurück.
Dagegen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD, der Linken und der Grünen ab. Die SPD hatte gefordert, ein umfassendes Berufsbild des Honorarberaters zu schaffen, das eine unabhängige und produktübergreifende Beratung in Finanzangelegenheiten ermöglicht. Die Linke trat für den Aufbau einer flächendeckenden unabhängigen Finanz- und Anlageberatung ein. Die Grünen verlangten unter anderem, ein Berufsbild „Honorarberater“ für alle am Finanzmarkt angebotenen Produkte zu schaffen.
Aigner: Honorarberatung wird Erfolgsmodell
„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten“, sagt Bundesverbraucherschutzministerin Inse Aigner. Die Honorarberatung könne diesem Anspruch am besten gerecht werden, da sie nicht durch Provisionszahlungen beeinflusst wird.
„Indem wir die Kriterien einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld. Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, so Aigner weiter.
Trennung von Provisions- und Honorarberatung
Für den Fall, dass Anlageprodukte nicht ohne eingerechnete Provision erhältlich sind, muss der Honorarberater die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren. Wichtig war dem Gesetzgeber die Trennung von Provisions- und Honorarberatung: Die Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen und dürfen dann nicht mehr auf Provisionsbasis tätig werden. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell strikt voneinander trennen. Dies soll sicherstellen, dass Honorarberater keine Verkaufsvorgaben erhalten.
„Ich appelliere an die Finanzwirtschaft, die gesetzlichen Regelungen über die Honorarberatung positiv aufzugreifen, ihre bisherigen Geschäftsmodelle zu überprüfen und die Finanzberatung so zu gestalten, dass sie ausschließlich im tatsächlichen Interesse der Verbraucher erfolgt“, sagt Aigner.
BMELV will Honorarberatung auf weitere Breiche ausdehnen
Das Bundesverbraucherministerium (BMELV) plant, das Modell der Honorarberatung auf weitere Bereiche der Finanzberatung auszudehnen. Im Hinblick auf Versicherungen soll die bereits bestehende nationale Regelung des Versicherungsberaters im Zuge der aktuellen Verhandlungen zur EU-Vermittlerrichtlinie überprüft werden.
Für den Bereich der Darlehen haben sich die Unterhändler der Europäischen Kommission, des Rats und des Europäischen Parlaments diese Woche über eine EU-Hypothekarkreditrichtlinie geeinigt. Diese wird erstmals Regelungen für Darlehensvermittler und die unabhängige Beratung über Darlehen enthalten und damit eine Grundlage für die künftige Honorarberatung auch im Darlehensbereich schaffen. (jb)
Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger / BMELV/ M.Leis