Wirklicher Schutz der Verbraucher vor risikoreichen Produkten des „Grauen Kapitalmarktes“ sei nur möglich, wenn Berater ausreichend qualifiziert, Verbraucher in Finanzfragen gut gebildet und Provisionen verboten werden, so der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH). Die Pläne des Gesetzgebers seien indes nicht zielführend.
Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz verfehlen nach Auffassung des BVDH ihr Ziel. Laut einer Regierungsmitteilung vom 12. November will der Gesetzgeber die Anleger besser vor risikoreichen Produkten des „Grauen Kapitalmarktes“ schützen, indem vor allem die bereits existierende Beratungsdokumentation verbessert werden soll. Doch schon heute würden Anleger trotz der Pflicht zur Beratungsdokumentation falsch oder unzureichend über Risiken und Kosten von Anlagen aufgeklärt, so der BVDH.
Provisionsverbot, Beraterqualifikation und Finanzbildung
„Das dem Verkauf risikoreicher Produkte zugrundeliegende Problem wird mit einer besseren Dokumentation nicht gelöst“, kritisiert Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH. „Risikoreiche Finanzprodukte werden verkauft, weil sie hohe Provisionen einbringen, die Banken von Produktanbietern für den Verkauf dieser Produkte erhalten“, so Schmidt weiter.
Ein weiterer Faktor, der den provisionsgetriebenen Verkauf begünstigt, sei die unzureichende finanzpolitischen Bildung der Verbraucher, die nicht kritisch vorgeschlagene Produkte nicht kritisch hinterfragen.
„In der Konsequenz ermöglichen nur die folgenden Maßnahmen einen besseren Anlegerschutz: eine fundierte Qualifikation der Berater, eine umfassende Bildung der Bürger in Finanzfragen sowie ein alle Produkte betreffendes Provisionsverbot“, fordert BVDH-Vorstandsvorsitzender Schmidt.
Fehlanreize durch Provisionen
Provisionen führen laut Schmidt dazu, dass Anlegern Risiken und Kosten von Finanzprodukten verschwiegen werden. „Ein Provisionsverbot käme nicht nur dem einzelnen Verbraucher, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute. Verbraucherschützer beziffern den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch provisionsgetriebene Fehlberatungen verursacht wird, auf 30 bis 90 Milliarden Euro pro Jahr“, erläutert Schmidt.
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Auch die Anforderungen an die Beraterqualifikation hält Schmidt für unzureichend. Für ein volkswirtschaftlich so wichtiges Thema wie beispielsweise die private Altersvorsorge genüge keine vergleichsweise einfache IHK-Prüfung.
Mittelfristig müsse die Finanzberatung auf Augenhöhe mit der Rechts- und Steuerberatung erfolgen. „Parallel müssen Anleger in finanziellen Fragen von Kindesbeinen an besser gebildet werden. Nur dann haben sie die Möglichkeit, verschiedene Produkte umfassend zu vergleichen“, fordert Schmidt. (jb)
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