Diese beiden Berufsbilder haben also ein komplett eigenständiges Aufgaben- und Wissensgebiet, aber die gleiche Absicht einer langfristigen Kundenbindung. Gleichzeitig benötigt jeder Kunde die Leistung beider Dienstleister. Bei Sozietäten zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern ist das nicht anders. Beide Berufsgruppen haben unterschiedliche Themenfelder, aber letztendlich hohe Schnittmengen, bei denen Sie zusammen sinnvoll und effektiv kooperieren können.
Diese Synergien werden traditionell schon sehr lange erfolgreich gelebt. Schon längst sind solcherart Kooperationen auch immer mehr im Gesundheitswesen entstanden, wo sich Fachärzte zusammen tun und gemeinsam Patienten akquirieren und Ihre Dienstleistung anbieten. Neben dem gegenseitigen Empfehlungsgeschäft können beide Parteien auch betriebswirtschaftlich manche Synergien nutzen. Da ist insbesondere die Kostenteilung zu nennen, Marketingaktivitäten lassen sich bündeln, der jeweilige Wissenshorizont wächst. Und hier wird deutlich, dass sich das Modell durchaus auch auf größere Strukturen übertragen lässt.
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Warum sollten in Zukunft also nicht auch der Versicherungsmakler und der Honoraranlageberater ihre jeweiligen Qualitäten sinnvoll und strategisch klug zusammenlegen? Durch das neue Gesetz kann sich der Versicherungsmakler darauf verlassen, dass der Honoraranlageberater seinen Job seriös und ohne Interessenskonflikte ausübt. Umgekehrt muss sich der Honoraranlageberater darauf verlassen können, dass der Versicherungsmakler seinem Kerngeschäft treu bleibt und ebenso gewissenhaft berät und abwickelt.
Im Ausland bewährtes Modell
Dieses Modell wird weltweit bereits seit langem erfolgreich von Wealth Management Unternehmen und Insurance Brokern, den Versicherungsmaklern, umgesetzt. Deshalb ist das Ansehen der Finanzdienstleistungsbranche in der Bevölkerung in anderen Ländern deutlich besser als in Deutschland.
Das Modell der Zukunft wird auch in Deutschland darauf hinauslaufen, dass die beiden Kompetenzen miteinander kombiniert erfolgreiche Kooperationen oder sogar Sozietäten am Markt zunächst möglich machen, beide Berufsgruppen enorm profitieren lassen, so dass es am Ende fest im Markt etabliert sein wird. Kunden werden diese Professionalität schätzen und auf beiden Seiten ganz selbstverständlich sowohl über Courtagen als auch über Honorare vergüten.
Davor Horvat ist Vorstand der Honorarfinanz AG, Karlsruhe
Foto: Honorarfinanz