Honorarberatung: BMELV und SPD im Detail

Auch in diesem Punkt besteht Einigkeit unter den politischen Institutionen. Die SPD führt hierzu kurz und bündig aus, die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung von Honorarberatern und Versicherungsmaklern sowie die einkommenssteuerliche Gleichbehandlung von provisionsbeinhaltenden und provisionsfreien Produkten zu prüfen.

Beim BMELV heißt es ergänzend dazu, für Versicherungsverträge im Bereich der Vorsorge (beispielsweise Lebensversicherungen) können die Beiträge und damit auch die in den Beiträgen eingerechneten Provisionen für die Vermittlung vom Verbraucher im Rahmen des Sonderausgabenabzugs als sogenannte Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Ein gesondert abgerechnetes Honorar für die Beratung über dieselben Produkte kann bisher hingegen nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Eine steuerliche Gleichbehandlung der Honorarberatung ist anzustreben.

An der steuerlichen Benachteiligung der Honorarbeter ist sehr gut zu erkennen, dass es keine „Waffengleichheit“ zwischen den Beratungsansätzen gibt. Dieser Umstand ist dringend zu korrigieren, um Wettbewerb fair zu ermöglichen.

Verbraucherinformation

Grundsätzliche Übereinstimmung besteht auch bei der Aufklärung und Information der Verbraucher. „Um die Akzeptanz der Honorarberatung bei den Verbrauchern zu steigern, sollte die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung die Öffentlichkeit über die Wesensmerkmale und Vorteile der Honorarberatung aufklären“ heißt es im Aigner-Ministerium.

Die SPD fordert, „die Öffentlichkeit durch eine Aufklärungskampagne über die Neuregelungen zu informieren. Insbesondere die Wesensmerkmale der Honorarberatung in Abgrenzung zum Provisionsvertrieb darzustellen“.

Die Provisionslobby wehrt sich hier vehement mit dem Argument, dass ein Beratungssystem nicht mit öffentlichen Mitteln bezuschusst oder bevorzugt werden darf. Genau das trifft jedoch seit Jahrzehnten auf die Produkt- und Provisionsindustrie zu.

Mit Millionenaufwänden werden staatlich geförderte Produkte beworben. Ex-Politiker namens Riester, Rürup und Co. tingeln durch die Messe- und Vertriebshallen der deutschen Finanzindustrie und werben für teilweise sinnloseste Finanzprodukte.

Es ist an der Zeit dem Pflänzchen „Honorarberatung“ zu mehr Bekanntheitsgrad zu verhelfen und damit dem Verbraucher eine Alternative aufzuzeigen. Es geht beiden Parteien letztendlich nicht um die einseitige Förderung von Beratungssystemen, sondern um die Information zu den Möglichkeiten.

Was spricht dagegen, wenn von staatlicher Seite die entsprechenden Beratungssysteme dargestellt werden und am Ende der Verbraucher eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl seines Vermittlers oder Beraters vorliegen hat.

Auf den Punkt gebracht: BMELV und SPD verfolgen dem Grunde nach die gleichen Ziele – die Etablierung und Förderung der provisionsunabhängigen Finanzberatung als Alternative zu den traditionellen Vertriebsansätzen.

Auf den ersten Blick sind nur kleine Unterschiede zu erkennen. Bei genauer Betrachtung wirken sich diese in der Praxis gravierend aus und können dazu beitragen die Verbreitung der Honorarberatung zu behindern.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Politik mit parteipolitischem Geplänkel nicht nur auf den kleinsten Nenner einigen kann, sondern im Sinne der Schaffung einer wettbewerbsfähigen und kundenorientierten Finanzberatung auf Honorarbasis einen großen Wurf zu Stande bringt.

Dieser muss sowohl für Berater attraktiv sein als auch Vorteile für Konsumenten ermöglichen. Dafür bieten beide Ansätze viele gute Aspekte und großartige Chancen. Der Weg ist richtig und das Ziel in Sicht. Unterstützung naht mit MiFID II, IMD 2 & Co. aus Brüssel. Bleibt zu hoffen, dass die Orientierung erhalten bleibt.

Autor: Dieter Rauch, Geschäftsführer der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater

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