Honorarberatung: Vergütung im Visier

Die Branche begrüßt die Bemühungen der Politik, die Honorarberatung gesetzlich zu regeln. Inwieweit das Eckpunktepapier und der SPD-Antrag umsetzbar und praktikabel sind, ist aber umstritten. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., steht einer gesetzlichen Regelung der Honorarberatung generell positiv gegenüber.

Er bezweifelt jedoch, dass die Vorschläge tatsächlich die angestrebte Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher schaffen: „Grundsätzlich sollte das Ziel jeder gesetzlichen Regulierung eine Änderung zum Positiven hin sein. Hier ginge es sicherlich um Verbraucherschutz und Transparenz. Kein Verbraucherschutz ohne Transparenz. Von Transparenz ist jedoch bei dem Eckpunktepapier von Frau Aigner – auf das der SPD-Antrag ja aufsetzt – weit und breit nichts zu sehen. Das beginnt bereits bei dem Bezeichnungschaos: Honorarberater sollen künftig je nach Ausrichtung Versicherungsberater, Darlehensberater, Anlageberater oder – wenn sie Beratungen über alle drei Produktklassen vornehmen – Finanzberater heißen und als solche Bezeichnungsschutz genießen. Das ist viel zu kompliziert. Die meisten Kunden können doch heute noch nicht einmal einen Makler von einem Vertreter unterscheiden.“

Regulierung soll fairen Wettbewerb ermöglichen

Ulf Niklas, Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater und Geschäftsführer der Niklas Berliner Honorarberater GmbH, hingegen lobt die inhaltliche Qualität von Eckpunktepapier und SPD-Antrag. Gleichzeitig sieht auch er die Notwendigkeit, die Vorschläge so bald als möglich umzusetzen: „Sehr erfreulich ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die vorliegenden Vorschläge bereits einen hohen inhaltlichen Sachstand aufweisen und insofern hoffentlich auch bald ein reifer Gesetzesentwurf vorliegen wird. Es gilt, keine Zeit zu verlieren, um die laufende Legislaturperiode nutzen zu können und nicht bis 2014 oder später zu warten. Hierfür werden wir uns einsetzen. Inhaltlich unterscheiden sich das Eckpunktepapier und der SPD-Antrag jedoch kaum.“

Auch Karl Matthäus Schmidt, Vorstand der Quirin Bank, betont den bestehenden Handlungsbedarf, die Honorarberatung zeitnah zu regulieren und einen gesetzlichen Bezeichnungsschutz für den Honorarberater umzusetzen, um einen fairen Wettbewerb zwischen Provision und Honorar zu ermöglichen. Nach eigenen Angaben ist die in Berlin ansässige Quirin Bank die erste Honorarberaterbank Deutschlands.

Seite vier: Provisionsdurchleitung versus Nettotarif

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