Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag grünes Licht für die Neuregelung der Honorarberatung über Finanzanlagen gegeben. Damit unterstützt der Bundesrat die Entscheidung des Deutschen Bundestags, der das Gesetz bereits Ende April verabschiedet hatte.
Gegen das Votum der Opposition hatte der Bundestag am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Nun muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in circa vier Wochen in Kraft.
Trennung von Provisions- und Honorarberatung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des Honorarberaters geschaffen. Nach dem Gesetz dürfen Honorarberater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss der Honorarberater die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren.
Wer als Honorarberater tätig ist, wird in ein öffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Bieten Banken Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche strikt voneinander trennen.
BMELV will Honorarberatung ausweiten
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) strebt an, das Modell der Honorarberatung auf weitere Bereiche der Finanzberatung auszudehnen.
„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, so Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. (jb)
Foto: Bundesrat / BMELV/ M.Leis