Honorarberatung: BVDH begrüßt Vorstoß des Bundesrats

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regulierung des Fonds-Vertriebs die Bundesregierung aufgefordert, die Honorarberatung „zeitnah auf eine tragfähige rechtliche Grundlage“ zu stellen. Der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) zeigte sich erfreut.

Karl Matthäus Schmidt
Karl Matthäus Schmidt

Ursprünglich war in dem Gesetzentwurf eine Regelung der Honorarberatung vorgesehen, die dann aber wieder gestrichen wurde. Der Bundesrat sieht indes in der Honorarberatung „eine sinnvolle Alternative zu der in Deutschland verbreiteten provisionsbasierten Finanzvermittlung“.

Provisionen könnten ursächlich dafür sein, dass sich die Finanzberatung statt an den Bedürfnissen der Kunden primär am Einkommensinteresse der Berater oder den Gewinnzielen der Banken ausrichte, heißt es in der Stellungnahme.

Die Ländervertretung hat zur Regelung der Honorarberatung einige Eckpunkte empfohlen. Diese sind: eine gesetzliche Definition des Berufsbildes „Honorarberater“, Bezeichnungsschutz für den Begriff „Berater“, Pflicht zur umfassenden Information und Aufklärung über den Status und die Vergütung, Abgrenzung der Finanzberatung von der Finanzvermittlung, Verbot von Mischformen zwischen Honorar- und Provisionsberatung und die Möglichkeit der Honorarberatung ohne Provision auch im Wertpapiergeschäft.

Der Vorstand des Honorarberater-Verbands Karl Matthäus Schmidt begrüßte die Vorschläge: „Wir unterstützen die Aussagen des Bundesrats nachdrücklich“. Die Länderkammer greife damit die Forderungen seines Verbands „praktisch unverändert“ auf. (ks)

Foto: Quirin Bank

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments