Das Eckpunktepapier zur gesetzlichen Regelung der Honorarberatung wird in der Vertriebsbranche kontrovers diskutiert. Scharfe Kritik an den Plänen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner übt der Versicherungsvermittlerverband BVK.
Den Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums, neue Vermittler nur noch vom Kunden bezahlen zu lassen, bezeichnet BVK-Präsident Michael H. Heinz als „sozialistisch, bestenfalls weltfremd“.
In Deutschland seien etwa 180 Versicherungsberater registriert, aber fast 170.000 als Versicherungsvermittler. „Der Verbraucher hat sich für den Versicherungsvermittler entschieden und eindeutig den Versicherungsberater als überflüssig angesehen“, so Heinz weiter.
Der BVK wirft dem Ministerium auch vor, dass die Begründung für die Förderung der Honorarberatung in dem Vorwurf liege, dass der Versicherungsvermittler seine Kunden provisionsorientiert berate, er also nicht das beste Produkt für den Kunden vermittle, sondern das, wofür er die höchsten Provisionen beziehe. Schon diese Begründung weist der BVK energisch zurück.
In Deutschland seien etwa 80 Prozent aller Versicherungsvermittler Einfirmenvertreter, die nur die Produkte eines Versicherungsunternehmens vermitteln dürfen und daher, so der BVK, gar keine Möglichkeit haben, Produkte anderer Unternehmen, die eine höhere Provision auslösen, zu vermitteln.
„Es ist widersinnig, wenn jetzt das Verbraucherschutzministerium Honorarberatern auch die Möglichkeit zur Vermittlung von Verträgen einräumen will“, kritisiert Heinz, „also genau das, was es als Ursache von Falschberatungen den Versicherungsvermittlern unterstellt“.
Der BVK fordert „mehr Marktwirtschaft, in der der Kunde entscheiden kann, wo und wie er beraten werden will, und nicht die Politik“. Der Verband sieht in den Eckpunkten des Ministeriums zugleich den Versuch, den Berufsstand der Versicherungsvermittler mit „untauglichen sozialistischen Regulierungen“ abzuschaffen.
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