Die Plattform für Honorarberatung lobt den Gesetzentwurf zur Honorarberatung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Um die Umstellung von Provisions- auf Honorarberatung zu erleichtern, fordert Honorarkonzept gesetzliche Übergangsfristen.
„Wir begrüßen die neue Dynamik, die mit dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einhergeht. Er ist ein klares Signal zur Förderung der Honorarberatung in Deutschland“, so Volker Britt, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. Der Service-Anbieter im Bereich Honorarberatung sieht im Entwurf den Startschuss für die Etablierung der Honorarberatung als gleichwertige Beratungsform neben dem Provisionsmodell.
Das Geschäftsmodell eines freien Beraters könne jedoch nicht von einem Tag auf den anderen von der Provisions- auf Honorarberatung umgestellt werden. „Hier sollte es Übergangsfristen geben, die es Beratern ermöglichen, eine Zeitlang parallel Provisions- und Honorarberatung anzubieten“, meint Britt. Dies senke die Einstiegshürden deutlich. Zugleich setze es einen zusätzlichen Anreiz, auf die Honorarberatung zu wechseln und Kunden in einem nachhaltigen Dialog die Vorteile einer transparenten, unabhängigen Beratung zu vermitteln.
Auch die Regelung, wonach ein Honorarberater bei einem nicht ausreichenden Marktangebot an provisionsfreien Netto-Produkten auf ein klassisches Provisionsprodukt zurückgreifen darf, sei zunächst richtig. „Der Honorarberater kann so seinen Beratungs- und Vermittlungspflichten nachkommen, solange das Angebot an Netto-Produkten noch begrenzt ist. Im Gegenzug muss die Provision dann an den Kunden weitergegeben werden“ so Britt. „Das lässt sich technisch gut umsetzen.“
Auch wenn der Gesetzentwurf nur die Anlageberatung betrifft, erwartet Britt, dass auch eine Regelung der Honorarberatung im Versicherungsbereich bald folgen wird: „Wir gehen davon aus, dass die nun vorgeschlagenen Regelungen in ähnlicher Form noch in dieser Legislaturperiode auf den Versicherungsbereich übertragen werden.“ (jb)
Foto: Honorarkonzept