Honorarberatung: Königsweg oder Sackgasse

„Ein weiterer Grund dafür, dass sich die Honorarberatung noch nicht etablieren konnte, ist, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, Klarheit zu schaff en, indem er den Verbrauchern ein klares Berufsbild des Honorarberaters näherbringt“, meint René Harders, Honorarberater und Prokurist der Hamburger Finanzberatung Stenner & Harders.

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Auch Dieter Rauch, Geschäftsführer des Amberger VDH Verbund Deutscher Honorarberater GmbH und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH), sieht in der fehlenden Begriff sdefi nition ein großes Manko.

„Wer Provisionen vereinnahmt, ist ein Vermittler und wer Honorare nimmt ein Berater, der ausschließlich im Lager des Mandanten steht. Das sollte für jeden Verbraucher auf dem ersten Blick klar erkennbar sein“, fordert Rauch.

Verbraucher kennen Vergütungssysteme nicht

Dass hier tatsächlich eine große Wissenslücke in der Bevölkerung existiert, bestätigt eine Umfrage des PFI Private Finance Institute der EBS Business School. Ein Großteil der Bundesbürger hält demnach Beratungsleistungen von Banken und Finanzdienstleistern für eine kostenlose Dienstleistung.

Dass bei einer provisionsbasierten Beratung die Beratungsleistung indirekt durch die beim Produkterwerb gezahlten Provisionen vergütet wird, ist den meisten nicht bewusst. Für die Studie „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes, Dr. Ralph Jakob und Dr. Johannes Tekathen wurden bevölkerungsrepräsentativ 1.041 Privatkunden mit Beratungserfahrung befragt.

Quelle:Cash.

Nur rund die Hälfte der Befragten haben der Studie zufolge schon einmal von Honorarberatung gehört. Allerdings konnten lediglich 28 Prozent derjenigen, die schon einmal vom Konzept gehört hatten, Honorarberatung tatsächlich richtig beschreiben. Nach Ansicht der Studienautoren ist diese mangelnde Kenntnis der Vergütungsstrukturen auch die Ursache dafür , dass Honorarberatung bisher nicht als alternative Vergütungsform wahrgenommen wird.

 

Seite drei: Mischmodell bevorzugt

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