Dementsprechend schlecht fallen die Urteile darüber aus, ob die Bundesregierung mit der Gesetzgebung ihr selbst gestecktes Ziel, die Honorarberatung zu stärken, erreicht hat. Nach Ansicht von Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM), wurde das Ziel verfehlt.
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„Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Honorarberatung aus der Sicht der meisten Verbraucher eben keine für sie lohnende Alternative darstellt“, meint Jenssen. „Das Ziel wurde in der ersten Stufe nicht erreicht“, stimmt Davor Horvat, Vorstand der Karlsruher Honorarfinanz AG, zu. „Oft kennen nicht einmal Branchenkenner den Unterschied zwischen einem Honorar-Anlageberater und einem Honorar-Finanzanlageberater. Was soll man dann von einem Verbraucher an der Stelle erwarten?“
Auch die geringe Anzahl der zugelassenen Berater zeige die Zielverfehlung. Tatsächlich werden im entsprechenden Verzeichnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher insgesamt 17 Honorar-Anlageberater (Unternehmen) geführt (Stand November 2015).
Geringe Attraktivität des Honorarmodells für Berater
Beim deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sind 106 Honorar-Finanzanlagenberater (Gewerbetreibende) registriert (Stand 31. Oktober 2015). Zwar seien die Begriffe „Honorar- Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlagenberater“ geschützt, der Begriff „Honorarberater“ aber nicht, moniert Karl- Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Berliner Quirin Bank und des BVDH.
Viele Berater würden daher ein Mischmodell anbieten und sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis arbeiten. „Die Attraktivität, vollständig in die Honorarberatung zu wechseln und sich entsprechend registrieren zu lassen, muss also erhöht werden“, fordert Schmidt.
VDVM-Vorstand Jenssen meint, dass die geringe Resonanz bei den Honorar-Finanzanlagenberatern damit zusammenhängt, dass die Honorarberatung keine Option für die typischen Verbraucher sei. (jb)
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