Der Kasseler Finanzvertrieb spricht sich für ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Vor dem Hintergrund der Regulierung auf europäische Ebene warnt der Finanzvertrieb davor, von der Vergütung auf die Beratungsqualität zu schließen.
Die Diskussion um die Vergütungsarten in der Finanzbranche ist auch mit der jüngst erfolgten Verabschiedung des Honoraranlageberatungsgesetzes nicht beendet. Auf EU-Ebene werde weiterhin daran gearbeitet, Regelungen zu schaffen, nach denen sich nur Honorarberater unabhängige Berater nennen dürfen, so Plansecur.
„Wir halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der Honorierung festmachen zu wollen. Unserer Meinung nach entsteht Beratungsqualität aufgrund von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung und Wertschätzung des Kunden“, betont Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Die Beratung im Interesse der Kunden sieht Sczepan bei einer Vergütung durch Provisionen ebenso gewahrt wie die Kostentransparenz.
Kein Verbot des Provisionsmodells
Sollte gar die Beratung gegen Honorar als alleinige Vergütungsform verpflichtend eingeführt werden, besteht nach Ansicht der Plansecur die Gefahr, dass vielen Menschen eine Finanzberatung vorenthalten bliebe. Zudem sollte man demnach die soziale Komponente des Provisionsmodells nicht geringschätzen.
Kunden, die hohe Beträge anlegen oder eine Personenversicherung abschließen, finanzieren den Beratungsaufwand mit, der für Geschäfte mit kleinerem Volumen genauso anfällt, argumentiert Sczepan. Beim Honorarberatungsmodell gibt es eine solche Quersubventionierung nicht. Dies treffe vor allem sozial Schwächere.
Suche der Kunde, zum Beispiel bei komplexen Fragestellungen, den Rat mehrerer Fachleute, so könne er sich dies bei der Honorarberatung nur unter hohem finanziellem Aufwand leisten. Auch müsse er sich bei der Honorarberatung zur Zahlung verpflichten, bevor er die Qualität der Dienstleistung einschätzen könne. Da beim Provisionsmodell die Vergütung nur bei erfolgter Vermittlung fällig wird, zahle der Kunde hier hingegen nur für Berater, deren Dienstleistung er kennengelernt hat, und nur für den Berater, dessen Rat ihn letztlich überzeugt.
Fallstricke der Honorarberatung
Laut Plansecur birgt Honorarberatung ohne die Vermittlung von Produkten zudem das Risiko in sich, dass der Kunde auf sich allein gestellt ungeeignete Produkte auswählt. „Die Beratung und Vermittlung aus einer Hand durch einen qualifizierten Makler halten wir derzeit für eine sehr gute und praktikable Form der Finanzberatung für Verbraucher und Vermittler“, so Sczepan.
Plansecur sperrt sich demnach nicht generell gegen die Honorarberatung, sondern biete selbst bei der Vermittlung von Investmentfonds eine Abrechnung auf Basis einer am Depotwert orientierten Servicegebühr an.
Nur die Honorarberatung als unabhängig zu bezeichnen sei jedoch falsch. Diese Ansicht ignoriere die für Makler in Deutschland geltenden rechtlichen Vorgaben, nach denen Makler gesetzlich verpflichtet sind, ihre Kunden qualifiziert und unabhängig zu beraten und ihnen bedarfsgerechte Produkte zu vermitteln. (jb)
Foto: Plansecur