Die verbliebenen Berater erzielen mindestens die gleichen Erlöse, in den meisten Fällen sogar deutlich mehr. Eine Win-Win-Situation. Standardisierte Massenprodukte, wie Sachversicherungen dürfen weiter mit Provisionen verkauft werden.
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Hier kann allerdings auch kein Vermögensschaden für die Altersvorsorge durch den im Provisionsmodell vorhandenen Interessenskonflikt zwischen Berater- und Verbraucherinteressen verursacht werden. Die RDR ist also auch für Deutschland im Hinblick auf Verbraucherschutz ein Vorbild. Für Berater, die betriebswirtschaftlich denken und verbraucherorientiert arbeiten möchten ohnehin.
Die Versicherungsberatung gegen Honorar ist in Paragraf 34e der Gewerbeordnung geregelt. Ist eine weitere gesetzliche Regelung der Honorarberatung zu Versicherungen überhaupt nötig?
Der Versicherungsberater fristet seit Jahren ein Nischendasein. Der Grund hierfür ist die fehlende Möglichkeit für Versicherungsberater dem Mandanten die Lösung auch zu vermitteln. Er darf zwar bei der Vereinbarung von Versicherungsverträgen beraten, aber eben nicht vermitteln – außer es handelt sich um Honorartarife.
Der Versicherungsberater muss daher in die Lage versetzt werden, für den Kunden durch die Vermittlung der optimalen Lösung eine doppelte Kostenbelastung zu vermeiden. Aktuell bezahlt der Verbraucher ein Honorar für die Beratung, anschließend unter Umständen noch im Produkt eingepreiste Provisionen.
Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang die verpflichtende Einführung von Honorartarifen für alle Gesellschaften. Sozusagen ein Bruttomodell für den Makler/Vermittler und Netto-Modell für den Honorarberater im Versicherungsbereich bei gleichzeitiger strikter Trennung der Beratertypen innerhalb der jeweiligen Regulierungsstandorte.
Wie geht es mit der Honorarberatung in Deutschland in den kommenden fünf bis zehn Jahren weiter?
Das Provisionsmodell ist ein Auslaufmodell. Stichworte sind LVRG, Mifid II und die Novellierung der Vermittlerrichtlinie. Deutschland ist keine Insel und wird sich daher Stück für Stück die europäischen Vorbilder wie Großbritannien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen anschließen. Insbesondere durch Einführung der Mifid II wird unabhängige Beratung nur noch ausschließlich auf Honorarbasis erfolgen dürfen. Dies gilt für freie Finanzberater gleichermaßen wie für Banken und Vermögensverwalter.
Für letztere ist die Vermögensverwaltung künftig mit Provisionen verboten. In fünf Jahren wird ein Großteil der Beratung auf Honorarbasis angeboten werden. In zehn Jahren sind Provisionen ein Relikt der Vergangenheit.
Interview: Julia Böhne
Foto: Cash.