Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) hat auf seiner ersten ordentlichen Mitgliederversammlung am vergangenen Dienstag in Berlin einen Verhaltenskodex für Honorarberater verabschiedet.
Durch den Kodex verpflichten sich Berater des BVDH, keinerlei Provisionen anzunehmen, die von Produktanbietern oder Vertriebsorganisationen gewährt werden, so der Berufsverband. Das Verbot erstrecke sich auch auf sogenannte Kick-back-Zahlungen und Zuwendungen jeglicher Art, insbesondere Provisionsrückvergütungen der Produkthersteller, Bestandsprovisionen und Vermittlungsprovisionen.
Der Kodex soll durch eine Prüfverfahren gestützt werden. Wie BVDH-Vorstand Dieter Rauch erklärt, soll das Verfahren bereits in diesem Jahr anhand eines standardisierten Fragenkatalogs von einem Wirtschaftsprüfer umgesetzt und anschließend zertifiziert werden.
„Wir legen Wert darauf, ein einfach nachvollziehbares und kostengünstiges Prüfverfahren einzusetzen, das auch von kleinen und mittelständischen Honorarberatungen wirtschaftlich getragen werden kann“, so Rauch. „Jeder Honorarberater, der das Prüfverfahren erfolgreich durchläuft, darf künftig das Qualitätssiegel des BVDH verwenden.“
„Wir haben damit ein glasklares, eindeutiges Regelwerk geschaffen. Es stellt sicher, dass es in der Honorarberatung keinerlei Provisionen gibt und dass höchste Qualitätsstandards eingehalten werden“, erläutert sein Vorstandskollege Karl Matthäus Schmidt den dem Kodex zugrunde liegenden Gedanken.
Zudem wolle der Berufsverband die Kooperation zwischen den verschiedenen Interessenvertretungen der Honorarberatung stärken, um eine Bündelung der Kräfte zu erreichen. Daher führe man aktuell Sondierungsgespräche mit einigen Organisationen. (jb)
Foto: BVDH