Das Landgericht Köln hat auf Antrag der HUK-Coburg Krankenversicherung AG gegen den Versicherungsmakler Claus Peter Gorr und die von ihm betriebenen Unternehmen Premium Rating GmbH und GVM Gorr und Partner GmbH, beide Frankfurt, eine einstweilige Verfügung erlassen. Darin wird Gorr untersagt ?im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs? ein so genanntes Bedingungs-Rating weiterhin zu verwenden.
Premium Rating hatte in dem besagten Bedingungs-Rating die Leistungen von 29 privaten Krankenversichern und ihren Tarifen miteinander verglichen. Dabei waren die Versicherungstarife der Coburger Gesellschaft, der Landeskrankenhilfe (LKH), Lüneburg, sowie die Union Versicherung auf den hinteren Rängen als ?nicht empfehlenswert? eingestuft worden. In Ausgabe 24/2005 hatte die Zeitschrift Focus-Money ein eigenes Rating veröffentlicht, in dem Gorrs Bewertung integriert worden waren.
Daraufhin hatte die HUK-Coburg bereits in der vergangenen Woche eine Unterlassungserklärung von Premium Rating gefordert. Nachdem das Unternehmen diese nicht abgegeben hatte, und seinerseits die HUK aufforderte, von den geltend gemachten Ansprüchen Abstand zu nehmen, beantragte das Versicherungsunternehmen nun die einstweilige Verfügung.
In ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung trug die HUK erhebliche Zweifel an Objektivität und Unabhängigkeit des Ratings vor. Allein die Tatsache, dass die Premium Rating GmbH personell und gesellschaftsrechtlich eng mit der Maklerfirma GVM verbunden sei, wecke Zweifel, teilte die HUK mit. Zudem sei bei der Auswahl der Bewertungskriterien nicht sachgerecht vorgegangen worden.
Dem hält Gorr jedoch entgegen, dass ausschließlich die Versicherungsbedingungen der marktgängigen Top-Tarife untersucht wurden. Der reine Preis, der in der Werbung und in Vergleichsprogrammen als dominierendes Kriterium herausgestellt werden, spiele keine Rolle. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung droht Gorr und seinen Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder alternativ eine Haft von bis zu sechs Monaten.