Hundehalter-Haftpflicht: Ein föderaler Flickenteppich

Deutschlandkarte mit Grenzzaun in Europa, 3D Rendering
Bildagentur PantherMedia / Crevis
Die Bunderepublik Deutschland. 16 Bundesländer mit unterschiedliche Regeln in der Hundehalte-Haftpflicht.

Der Direktversicherer DA Direkt fordert eine bundeseinheitlich verpflichtende Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wie auch in der KfZ-Haftpflichtversicherung würde damit Rechtssicherheit sowohl für Tierhalter als auch Betroffene geschaffen, die durch Hunde geschädigt werden. Aktuell ist Deutschland hier ein Flickenteppich. 

„Das macht er sonst nie“: Diesen Satz habe ich gerade erst im Sommerurlaub gehört – nachdem ich den „Weimaraner“ fast am Arm hatte. Glücklicherweise war das Tier an der Leine. Wenn nicht, wer weiß, was passiert wäre.

Der Direktversicherer DA Direkt fordert eine bundeseinheitlich verpflichtende Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Wie auch in der KfZ-Haftpflichtversicherung würde damit Rechtssicherheit sowohl für Tierhalter als auch Betroffene geschaffen, die durch Hunde geschädigt werden. 


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Aktuell legen die Bundesländer fest, ob es eine Versicherungspflicht für Hundehalter gibt und wie diese ausgestaltet ist. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gilt eine Versicherungspflicht nur für die Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden.

Ab wann gilt ein Hund als gefährlich?

Die Einstufung, welche Hunde als gefährlich gelten, erfolgt allerdings wiederum unterschiedlich je nach Bundesland. Hierbei werden Kriterien, wie Hunderasse, Gewicht oder Größe des Tieres zugrunde gelegt. In den restlichen Bundesländern müssen alle Hunde versichert werden, wobei sich die Deckungssummen teilweise deutlich unterscheiden.

Auch kleine Kläffer können großen Schaden anrichten

„Hunde können unabhängig von ihrer Größe oder genetischen Veranlagung beträchtliche Schäden verursachen“, sagt René Billing, Vorstand Direct Insurance von DA Direkt. Angenommen, ein Chihuahua springt vom Arm und rennt auf die Straße. Wenn er damit ein ankommendes Auto zu einem Ausweichmanöver zwingt, das zu einem Unfall führt, haftet der Tierhalter in voller Höhe für den daraus resultierenden Schaden. Die Folgen können für die Halter existenzbedrohend sein und die Geschädigten bleiben im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen.

Bundeseinheitliche Pflichtversicherung für Hundehalterhaftpflicht

Der Direktversicherer plädiert daher für eine bundesweit verpflichtende Hundehalter-Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen. „Auch die Mindestdeckungssumme sollte bundesweit einheitlich bemessen sein, damit ein Wohnortwechsel nicht zu einer Unterversicherung führt. Damit würde Rechtssicherheit im gesamten Bundesgebiet für Tierhalter und potenziell Geschädigte gleichermaßen geschaffen“ fordert Billing.

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