Hypothekendarlehen: Maskerade bei Zinsangabe

Bisher galt der Effektivzins eines Hypothekendarlehens als Orientierung, um die tatsächlichen Kosten des Kredits einzuschätzen. Nun öffnet jedoch eine Änderung der Preisangabeverordnung der Irreführung der Kunden Tür und Tor.

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Seit dem 11. Juni diesen Jahres ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass Kreditkunden die Angebote besser vergleichen können. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Vorgaben hat die Bundesregierung auch die Preisangabeverordnung neu gefasst und dabei eine folgenschwere Regelung getroffen. Bisher galt die Regelung, dass sich der Effektivzins auf die Dauer der Zinsbindungsfrist bezieht. Nun aber heißt es: Wenn die Rückzahlung länger dauere als die Zinsbindungsfrist – was bei Hypothekendarlehen meist der Fall ist – sei für die Restlaufzeit der aktuelle Zins für variable Darlehen in die Berechnung einzubeziehen.

„Konkret: Wenn der aktuelle Zins für Darlehen mit achtjähriger Zinsbindung bei 3,55 Prozent und für variable Darlehen bei 2,5 Prozent liegt, darf die Bank im Effektivzins beide Zinssätze mischen“, rechnet die Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs vor. Dies drücke im Angebot den Effektivzins auf wundersame 2,92 Prozent. Diverse Kreditinstitute hätten sich bereits dieser Konditionentrickserei bedient, bei der der angegebene Effektivzins sogar unter dem Nominalzins liegt, was eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit ist.

„Jahrelang wurde Finanzierungswilligen dringend angeraten, bei Baukreditangeboten stets den Effektivzins zu vergleichen, und nun wird dieser dank groben Pfuschs bei der Gesetzgebung über Nacht zu Makulatur“, moniert Peter Sachs, Baufinanzierungs-Sachverständiger bei der Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs, Friedrichsdorf. Mehr noch: „Die Banken, die weiterhin den Effektivzins nach der bisherigen transparenten Methode ausweisen, verstoßen gegen die neue Preisangabeverordnung und riskieren damit eine Abmahnung.“ Die nun vorgeschriebene Berechnungsweise gehe vollkommen an der Realität vorbei, da die Fortführung von Baudarlehen zu variablen Zinsen hierzulande unüblich ist. Zudem taugt der aktuelle variable Zins nicht als Grundlage für eine Berechnung, die sich auf einen Zeitraum in zehn Jahren und mehr bezieht.

Sachs fordert eine umgehende Rückkehr zur alten Berechnungsmethode. Ansonsten müsse sich der Gesetzgeber fragen lassen, warum er eine transparente Regelung durch ein Konstrukt ersetzt, das jeden Vergleich zur Farce macht. (bk)

Foto: Shutterstock

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