IDD: BVK zufrieden mit Kabinettsentwurf

Der Kabinettsentwurf sehe zudem vor, dass die indirekte Vergütung von sogenannten echten Untervermittlern, die einen Vertrag mit ihrem (Ober)-Versicherungsvermittler haben zulässig ist. Diese Forderung sei ebenfalls durch den BVK gegenüber dem Gesetzgeber formuliert worden.

„Wir freuen uns darüber hinaus, dass der Status der Mehrfachvertreter jetzt ebenfalls geklärt ist“, sagt Heinz. „Demnach könnten diese wie bisher für mehrere Versicherungsunternehmen Verträge vermitteln.“ Der BVK sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf.

BVK sieht Nachbesserungsbedarf

So fordert der Verband, dass im Gesetz verankert wird, dass kein weiterer Bedarf zur Beratung durch den Versicherer besteht, wenn Makler bereits beraten haben.

Nachjustieren müsse der Gesetzgeber bei der geplanten Regelungen zur Abgrenzung von Versicherungsvermittlern und -beratern. Außerdem fordert der BVK weiterhin gleiche Stornohaftungsregeln für Versicherungsberater und -vermittler. Der Verband will sich im kommenden parlamentarischen Verfahren weiterhin intensiv einbringen. (jb)

Foto: Shutterstock

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