IDD: Deutscher Gesetzgeber schießt über Regelungsvorgaben hinaus

In der Tat sollte die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellen, wenn es um die Überprüfung und Transparenz einer Vergütungsvereinbarung mit einem Versicherungsnehmer geht. Natürlich dürfen auch die Anforderungen an einen „durchschnittlichen Versicherungsnehmer“ nicht allzu hoch gestellt werden. Dennoch muss es doch im Rahmen eines freien Wettbewerbs rechtlich zulässig und möglich sein, dass die Vergütung mit einem Endkunden transparent vereinbart wird und natürlich auch, welche Leistungen er für seine Vergütung erhält. Es ist daher in keinster Weise nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, dass ein Versicherungsmakler nur noch für seine Tätigkeit ausschließlich durch den Versicherer vergütet werden darf. Eine solche politisch gewollte Restriktion ist nicht gutzuheißen!

Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M. ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Foto: Florian Sonntag / Shutterstock

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