Das wettbewerbliche Nebeneinander von Honorar- und Provisionsvergütung wird von vielen Marktteilnehmern befürwortet. Warum ist ihrer Ansicht nach ein Provisionsverbot unumgänglich?
Unumgänglich ist vielleicht noch zu weit gegriffen. Das Honorarmodell noch deutlicher als Alternative zum traditionellen Provisionsmodell herauszustellen wäre ein erster Schritt. Das ist aber bislang nicht der Fall.
Bei der Einführung eines ausschließlich auf Honorar basierten Beratungs-/Vergütungsmodells befürworten wir ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung für eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren. Damit hat der Markt ausreichend Zeit sich auf neue Geschäftsmodelle einzustellen. Weitaus kürzere Übergangsfristen hat es in der Vergangenheit bereits in Skandinavien, den Niederlanden und in Großbritannien gegeben.
Ein Provisionsverbot ist aus mehreren Gründen sinnvoll. In anderen Ländern war zu beobachten, dass sich Berater sich als Unternehmer professionalisiert haben. Es entstanden produktunabhängige Dienstleistungen und mehr Beratungsqualität. Auch die Produktempfehlungen haben sich damit verändert, da diese nicht mehr für den Verdienst des Beraters ausschlaggebend sind. Verbraucher erhalten eine unabhängige und nicht eine von Dritten abhängige Vergütung für die Beratung und Empfehlung.
Wenn Sie drei Wünsche an die Gesetzgeber frei hätten, welche wären das?
Zunächst einmal würde ich dafür sorgen, dass Regulierungsmaßnahmen nur noch von sachverständigen Politikern vorgenommen werden, die nicht unmittelbar nach der Legislaturperiode aus dem Deutschen Bundestag ausscheiden.
Als Zweites würde ich den Referentenentwurf von Ende vergangenen Jahres umsetzen.
Den dritten Wunsch würde ich mir als Joker für die Zeit danach aufheben.
Interview: Julia Böhne
Foto: VDH
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