„IDD und Mifid II geben der Honorarberatung Rückenwind“

Im Register der DIHK sind derzeit 139 Honorar-Finanzanlagenberater eingetragen. Woran liegt Ihrer Meinung nach die geringe Resonanz?

Der Fehler beim Paragraf 34h GewO liegt in der Exklusivität: der Markt ist noch nicht so reif, als dass die Großzahl der Vermittler plötzlich nur noch gegen Honorar beraten und dabei wirtschaftlich arbeiten könnten.

Viele Vermittler sind für die Honorarberatung im Finanzanlagenbereich aufgeschlossen, aber unsicher, ob sie von der Honorarberatung zu 100 Prozent „leben“ können. Der Paragraf 34f GewO ist breiter gefasst und lässt Honorar- und Provisionsberatung zu. Diese hybride Zulassung ist für Vermittler wesentlich attraktiver.

Das erleben wir auch bei der Diskussion über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD-Richtlinie. Auch da stellt sich die Frage, ob eine absolute Trennung zwischen Provision und Honorar wirtschaftlich vernünftig ist und zum gewünschten Ziel führt.

Welchen Einfluss werden die Umsetzungen der europäischen Richtlinien IDD und Mifid II auf die Honorarberatung haben?

Beide Richtlinien geben der Honorarberatung weiter Rückenwind. Ob so indirekt wie das Honoraranlageberatungsgesetz oder wesentlich deutlicher, werden aber erst die finalen Gesetzentwürfe zeigen.

In der öffentlichen Wahrnehmung schärft die Debatte allerdings das Bild der vorhandenen Kosten in Finanzprodukten – auch für die zugrundeliegende Beratung. Diese Aufklärung führt dazu, dass der Nutzen der Honorarberatung erkannt und die entsprechende Zahlungsbereitschaft mehr und mehr gegeben ist.

Die Entwicklung der Honorarberatung in den kommenden fünf bis zehn Jahren hängt letztlich von der Umsetzung der IDD- und Mifid II-Richtlinien ab.

Wenn in einer längeren Übergangsphase auch Maklern die Vergütung vom Kunden im Rahmen der IDD-Umsetzung gestattet wird, werden sich mehr dem Thema Honorarberatung öffnen als es in einer starren Entweder-Oder-Entscheidung zwischen Honorar-Versicherungsberater und Makler der Fall wäre.

In diesem Szenario ist in fünf bis zehn Jahren durchaus ein Marktanteil der Honorarberatung von fünfzehn bis zwanzig Prozent denkbar.

Interview: Julia Böhne

Foto: Honorarkonzept

 

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