IDD: Der Tod der Honorarvereinbarung für Versicherungsmakler

Eine Vermittlung von Nettotarifen dürften damit jeder Grundlage entzogen sein. Dasselbe gilt für derzeit immer beliebter werdende Servicegebührenvereinbarungen.

IDD-Entwurf schwächt Status des Maklers

Der Referentenentwurf stellt damit einen erheblichen Eingriff in die Position des Versicherungsmaklers dar. Soweit der Referentenentwurf versucht, dies mit der Stärkung des Honorar-Versicherungsberaters zu rechtfertigen, geht dies ins Leere.

Der Referentenentwurf schwächt damit lediglich den Status des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Versicherungsnehmers, indem er ihn flexiblerer Vergütungsmodelle beraubt.

Gesetzgeber erreicht Gegenteil des Gewollten

Sollte sich der Referentenentwurf durchsetzen, ist zu befürchten, dass viele Versicherungsmakler von der Vermittlung von Nettotarifen Abstand nehmen und wieder zu intransparenteren Bruttotarifen neigen, anstatt einen Wechsel ihres Status zum Honorar-Versicherungsberater zu vollziehen.

Der Gesetzgeber hätte dann genau das Gegenteil des von ihm Gewollten erreicht.

Autor Jens Reichow ist Rechtsanwalt in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Weitere Informationen zum Autor erhalten Sie hier.

Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments