Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gestern einen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „Insurance Distribution Directive“ (IDD) veröffentlicht. Der Entwurf stößt bei Versicherern und Vermittlern auf ein gemischtes Echo.
Der Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz zur europäischen IDD-Richtlinie über Versicherungsvertrieb wurde am 21. November vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht, der Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Gewerbeordnung (GewO) vorsieht.
„Delegierte Rechtsakte“ sollen IDD ergänzen
Anders als die alte Vermittlerrichtlinie, deren Hauptaugenmerk auf fachlicher Eignung und gewerberechtlicher Zuverlässigkeit der Versicherungsvermittler lag, greift die neue Richtlinie bereits in die Produktentwicklung der Versicherungen ein. Zudem sind Regelungen zur Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten vorgesehen, die voraussichtlich im kommenden Jahr 2017 durch „Delegierte Rechtsakte“ der Europäischen Kommission ergänzt werden.
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilt, sollen im Rahmen der IDD-Umsetzung auch das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot und der „Honorar-Versicherungsberater“ geregelt werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würdigt den Gesetzentwurf als einen wichtigen „Meilenstein für Verbraucher, Vermittler und Versicherer“. Hervorzuheben sei die vorgesehene Verankerung des Provisionsabgabeverbots.
GDV begrüßt Verankerung des Provisionsabgabeverbots
„Das Verbot stellt sicher, dass auch künftig die langfristigen Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs stehen, nicht mögliche kurzfristige finanzielle Vorteile durch die Beteiligung an Provisionszahlungen“, kommentiert Axel Wehling Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Erfreulich sei zudem der Fokus des Gesetzgebers auf die Qualität der Beratung, die unter anderem durch eine Weiterbildungspflicht gestärkt werden soll. Auch die „geplante 1:1-Umsetzung des Richtlinie“ ist nach Ansicht des GDV zu begrüßen.
Kritisch sieht der Verband die bisherigen Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörde Eiopa zur IDD-Umsetzung. Die enge Orientierung am Richtlinientext sollte demnach auch das Leitmotiv für die Ausarbeitung der detaillierten Umsetzungsregelungen durch die Eiopa sein. „Leider gehen die bislang veröffentlichten Vorschläge der Behörde genau in die entgegengesetzte Richtung: Eine Umsetzung liefe auf ein faktisches Verbot provisionsbasierter Beratung durch die Hintertür hinaus, obwohl die Richtlinie selbst die Provisionsvergütung ausdrücklich zulässt“, heißt es in der GDV-Stellungnahme.
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