IDD: Branche kritisiert Referentenentwurf

Der VDVM kritisiert auch, dass das geplante Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot nicht für Honorar-Versicherungsberater gelten soll. Nach Ansicht des Verbands könnte der Gesetzentwurf den Berufsstand der Versicherungsmakler nachhaltig zu beschädigen „ohne auch nur einen Schritt beim Verbraucherschutz vorangekommen zu sein“.

Kein Vertrieb ohne Beratung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) steht dem Referentenentwurf weniger kritisch gegenüber und begrüßt in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung für den Versicherungsvertrieb erhalten bleiben sollen. Damit sei eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege gewährleistet. Zudem  ist laut BVK zu begrüßen, dass trotz kleinerer Ausnahmen grundsätzlich kein Vertrieb ohne Beratung erlaubt ist.

Zudem freut sich der BVK, dass sein Vorschlag aufgegriffen wurde, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu fixieren. „Dank des Gesetzgebers wird nun ein ruinöser Wettbewerb zwischen den Vermittlern um die höchste Rabattierung gegenüber den Kunden verhindert. Dies ermöglicht weiterhin die volle Konzentration auf den angemessenen Versicherungsschutz“, zeigt sich BVK-Präsident Michael H. Heinz erleichtert. Auch, dass bei Abschlüssen von Versicherungsanlageprodukten künftig die Gesamtkosten in Euro und Cent ausgewiesen werden begrüßt der Verband.

BVK fordert Verbot von Kopplungsgeschäften

Der BVK unterstützt zudem den Vorschlag des Entwurfs, das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu fixieren. Weniger zufrieden ist der Verband mit den Regelungen zu Kopplungsgeschäften beziehungsweise Querverkäufen, die es vornehmlich Finanzinstituten erlauben, die Vergabe von Krediten an Kunden mit dem gleichzeitigen Abschluss einer Versicherung zu koppeln.

„Diese sollte der Gesetzgeber zukünftig verbieten“, fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie sind verbraucherschädlich, denn sie nutzen die schwache Verhandlungsposition der Kreditnehmer aus und bieten zudem selten den richtigen Versicherungsschutz. Dass der Gesetzgeber hier der Finanzbranche mit Umgehungsregelungen Brücken baut, ist für uns völlig unverständlich.“ (jb)

Foto: Shutterstock

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments