Das Gesetz zur IDD-Umsetzung wurde wurde in den letzten zwei Wochen vom Bundestag beschlossen und durch den Bundesrat gebilligt. Viele Details des IDD-Umsetzung müssen noch per Verordnung geregelt werden. Diese dürfte jedoch erst im Oktober erscheinen. Gastkommentar von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte
Mit Beschluss des deutschen Bundestages vom 30. Juni und der Billigung des Bundesrates am 7. Juli ist die Umsetzung der IDD in deutsches Recht nun erfolgt. Formalien wie die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsident und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.
Über viele grundsätzliche Regelungen wurde bis zuletzt gerungen. Die Versicherungsmakler können für sich als großen Erfolg verbuchen, dass das zunächst geplante Honorarverbot und die Pflicht zur doppelten Beratung von Kunden durch Makler und Versicherungen nicht Gesetz werden.
Weiterbildung und Dokumentationspflichten noch nicht geregelt
Diverse andere Punkte, wie die konkrete Ausgestaltung der 15 Pflichtstunden jährliche Weiterbildung oder die Beratungs- und Dokumentationspflichten bei Versicherungsanlageprodukten – in der Regel fondsgebundenen Versicherungen – sind noch offen. Die Details werden in der noch kommenden Verordnung geregelt.
Der neue Paragraf 34 e Gewerbeordnung (GewO) sagt aus, dass die entsprechende Verordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Finanz- sowie dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium erlassen werden darf.
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