IDD-Umsetzung: Reaktion auf schlechte Beratung?

Schlechte Beratung im Versicherungsvertrieb habe in den vergangenen Jahren „große Schäden“ verursacht, sagt Staatssekretär Matthias Machnig und begründet damit die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur IDD-Umsetzung. Diese Aussage geht genauso an der Realität vorbei, wie der Entwurf selbst. Die angekündigte Minimalumsetzung der IDD-Vorschriften wäre sinnvoller. 

Kommentar von Norman Wirth, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Norman Wirth AfW
„Ich setze auf den Willen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, kein verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz zu verabschieden.“

Die Bundesregierung hat am 18. Januar den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD beschlossen. Dazu äußerte der Staatssekretär Matthias Machnig vom Wirtschaftsministerium: „Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt wie groß der Schaden sein kann, der beim Vertrieb von Versicherungen durch schlechte Beratung entsteht. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt dies künftig zu unterbinden.“

Herr Machning lebt offensichtlich auf einem anderen Planeten als ich. Denn am selben Tag hatte ich die Gelegenheit an einem Symposium zum 15-jährigen Bestehen der Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann“ teilzunehmen.

Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an diese bewährte Einrichtung! Auch Vertreter der Politik, unter anderem Staatssekretär Gerd Billen vom Justiz- und Verbraucherschutzministerium gratulierten aufrichtig.

Kaum Beschwerden über Vermittler

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Der Ombudsmann führt penibel Statistik über die Anzahl der Beschwerden gegen Vermittler und Versicherungsunternehmen, die bei ihm eingehen. Und auch darüber, wie viele der Beschwerden berechtigt waren, gegen wen die Beschwerden geführt wurden etc..

Leider unterteilt die Statistik – auch nach regelmäßiger Nachfrage seitens des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung beim Ombudsmann – nicht zwischen Versicherungsvertreter und Makler. Alle in einem Statistiktopf.

Aber: Im Jahr 2015 wurden 92 zulässige Verfahren gegen Vermittler (Vertreter und Makler) beim Ombudsmann beendet. 35,3 Prozent dieser Verfahren waren für den Beschwerdeführer, also den Kunden, erfolgreich. Also circa dreissigmal wurde vom Ombudsmann festgestellt, dass der betroffene Vermittler tatsächlich einen Fehler gemacht hat.

Seite zwei: Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Makler

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