Laut Vermittlerregister gibt es fast vier mal so viele Versicherungsvertreter wie unabhängige Versicherungsmakler. Das wiederum führt doch zu dem logischen Schluss, dass ein nicht unerheblicher Teil der 30 berechtigten Vermittlerverfahren nicht gegen Makler geführt wurden.
Womit wir sehr vorsichtig geschätzt bei maximal zehn bis 20 berechtigten Beschwerden gegen Makler lande. Bei mehr als 46.000 Versicherungsmaklern und insgesamt mehr als 228.000 Versicherungsvermittlern ist das statistisch null! Dafür bräuchte es doch keinesfalls des Aufwandes einer Schlichtungsstelle. Aber sie ist da und das ist auch gut so.
Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Makler
Dann aber das IDD-Umsetzungsgesetz in seiner Form des Regierungsentwurfes mit einem großen Schaden durch schlechte Beratung bei der Versicherungsvermittlung zu begründen, wie dies Staatssekretär Machnig macht, ist zumindest grob irreführend.
Es ist nun am gewählten Gesetzgeber die noch immer in dem Gesetzesentwurf zu findenden Wettbewerbsverzerrungen zulasten der unabhängigen Makler und zugunsten der Ausschließlichkeit und der Versicherungsberater nicht durchzuwinken.
1:1-Umsetzung der IDD in deutsches Recht
Ich setze auf den Willen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, kein verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz zu verabschieden, welches zudem den eigentlich intendierten Verbraucherschutz konterkarieren würde. Möge doch die „1:1-Umsetzung“ der IDD in deutsches Recht erfolgen.
Oft genug wurde genau das von der Politik in den letzten Monaten regelmäßig avisiert. Dann bräuchte es diese ganzen Diskussionen nicht und erst Recht nicht die absurde Gesetzesbegründung des Herrn Staatssekretär Machnig mit den angeblich großen Schäden durch schlechte Beratung in den vergangenen Jahren.
Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V..
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