IDD: Bonner Erklärung verabschiedet

Auch die Regelungen der IDD-Umsetzung zu Qualifikation und Weiterbildung werden begrüßt. Die Konkretisierung der Anforderungen in der Versicherungsvermittlerverordnung solle jedoch mit Augenmaß erfolgen, um zu verhindern, dass durch unverhältnismäßige formale Anforderungen in der Kundenberatung tätige Personen künftig von der Vermittlungstätigkeit ausgeschlossen würden.

Auch eine Bevorzugung unterschiedlicher Vertriebswege bei Qualifikation und Weiterbildung dürfe nicht stattfinden. Zudem bekennen sich die Unterzeichner der Bonner Erklärung zu den Positionen der Trägerverbände der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.

Beratungsverzicht soll Ausnahme bleiben

Auch die Erweiterung der Beratungs- und Dokumentationspflichten auf alle Vertriebswege wird positiv gesehen. Die Möglichkeit zum Beratungsverzicht in Schriftform dürfe jedoch nicht von Online-Anbietern missbraucht werden, um ihre Kunden zum Beratungsverzicht zu drängen.

„Der Verzicht auf Beratung sollte nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme sein“, heißt es in der Erklärung. Verstöße gegen die neuen Regelungen im Fernabsatz müssten zudem konsequent sanktioniert werden.

Provisionsabgaben sollen streng sanktioniert werden

Ausdrücklich begrüßen die Unterzeichner der Erklärung die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbotes und die in der Begründung festgehaltene Einordnung als Marktverhaltensregel. Die Unterzeichner fordern, dass Provisionsabgaben künftig streng sanktioniert werden.

Für die praktische Durchsetzung sei es zudem notwendig, „zuständige Aufsichtsbehörden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Ressourcen auszustatten“.

„Schließlich haben wir lange für das Provisionsabgabeverbot gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, sagt BVK‑Präsident Michael H. Heinz.

Dies vollständige Erklärung kann auf der Website des BVK eingesehen werden. (jb)

Foto: BVK

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