Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte hat Antworten auf die 13 am häufigsten gestellten Fragen zur europäischen Richtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) zusammengetragen.
1. Was ist die IDD?
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive, zu Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie. Früher hieß sie noch IMD 2, zu Deutsch: Versicherungsvermittlerrichtlinie 2. Dazu ein kurzer Blick in die Historie: Mit der ersten Versicherungsvermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2003 wurde der Grundstein für die erste umfassende Regulierung der Versicherungsvermittlung, insbesondere durch Einführung des Paragrafen 34 d Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland anno 2007 gelegt.
Inzwischen wurde in den Ländern der EU geschaut, wo sich die damalige Regulierung bewährt hat und wo es (vermeintlich) noch Handlungsbedarf gibt. Die großen Überschriften sind Verbraucherschutz und europäische Harmonisierung nationaler Vorschriften. Umfasst sein sollen nun nicht nur die Vermittler, sondern alle Vertriebsformen.
2. Was steht dort konkret für Versicherungsmakler drin?
Richtig konkret ist dort wenig zu finden. Die Richtlinie gibt vielmehr in weiten Teilen einen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die einzelnen Mitgliedsländer bei der Umsetzung in nationales Recht bewegen können. Es wird explizit von einer angestrebten Mindestharmonisierung gesprochen. Das soll die einzelnen EU-Länder nicht daran hindern, strengere Regeln im jeweiligen Land aufzustellen.
3. Kommt damit jetzt das Provisionsverbot?
Ein Provisionsverbot ist ausdrücklich nicht in der Verordnung, obwohl dieses Thema lange diskutiert wurde. Damit ist es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, ein solches Verbot einzuführen – oder auch nicht. In Deutschland ist nach Bekenntnis der derzeitigen Regierungsparteien mit einem Provisionsverbot im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht nicht zu rechnen.
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4. Äußert sich die IDD zur Honorarberatung oder zu sogenannten Mischmodellen?
Ja. Der Vermittler soll vor Abschluss des Versicherungsvertrages dem Kunden mitteilen, wie er vergütet wird. Das können unter anderem sein: eine Gebühr vom Kunden, eine in der Versicherungsprämie eingepreiste Provision vom Versicherer oder aber eine Kombination davon (Mischmodell). Kick Backs sind auf jeden Fall offenzulegen.
Seite zwei: Was sagt die Richtlinie zu Tippgebern?