Der Gesetzgeber könnte sich für die Umsetzung der Weiterbildungsmaßnahmen beispielsweise an der freiwilligen Weiterbildungsinitiative des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft orientieren. Innerhalb von fünf Jahren wird hier ein Weiterbildungsumfang von 200 Einheiten zu je 45 Minuten gefordert.
Obendrein wird mit Durchsetzung der IDD von Versicherungsunternehmen erwartet, dass sie Vertriebs-Compliance-Systeme einsetzen. Damit keine Interessenkonflikte auftauchen, wird die IDD fordern, organisatorische und administrative Vorkehrungen zu treffen.
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Einheitliche Umsetzung wünschenswert
Kommt es bei Kunden zur Kombination von Versicherungen und anderen Dienstleistungen oder Waren (Cross-Selling), fordert die IDD, dass der Kunde die Information erhält, die Produkte auch einzeln erwerben zu können, das Anlageprodukt beispielsweise ohne die Versicherung.
Insgesamt ist eine möglichst einheitliche Umsetzung der Regelungen für den Versicherungsvertrieb sicherlich wünschenswert zum Schutz der Verbraucher und zur Herstellung fairer und einheitlicher Wettbewerbsbedingungen.
Die neue IDD trägt hoffentlich dazu bei, die gebeutelte Versicherungsbranche zu unterstützen und ihre Produkte dem Verbraucher durch ein verbessertes Qualitätsniveau wieder schmackhafter zu machen.
Der Autor Dr. Christoph Nützenadel ist Partner und CEO bei Synpulse Management Consulting und auf den Bereich des Versicherungsbetriebs spezialisiert. Der Gastbeitrag entstand in Zusammenarbeit mit Christian Eidherr, Manager bei Synpulse.
Foto: Synpulse