Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Aurelius Investment Group

Logo der BaFin an ihrem Eingang in Bonn
Foto: Shutterstock

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte gegen ein Unternehmen mit der Bezeichnung Aurelius Investment Group, das sich zudem mit falschen Federn schmückt und offenbar sogar seinen Firmensitz erfunden hat.

Die BaFin stellt klar, dass die „sogenannte“ Aurelius Investment Group mit „fälschlicherweise angegebenem“ Hauptsitz in 2-4, Rue du Chateau d’eau, 3364 Leudelange, Luxemburg, und „angeblicher“ Zweigniederlassung in der Räpplenstraße 17 in Stuttgart, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. „Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt“, so die Feststellung.

Die sogenannte Aurelius Investment Group stehe in keinerlei Beziehung zur europaweit tätigen Aurelius Gruppe, zu der die börsengehandelte Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA mit Sitz in Grünwald gehört. „Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter“, betont die BaFin.

Unaufgeforderte Kontaktaufnahme zu Verbrauchern

Die sogenannte Aurelius Investment Group, nahm unaufgefordert Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern im Inland auf, um ihnen unter anderem vorbörsliche Aktien der Daimler Truck AG anzubieten, berichtet die Finanzaufsicht. Die Inhalte auf der Webseite rechtfertigten zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden, so die Behörde.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin, stellt sie klar. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden sich in der öffentlich und kostenlos zugänglichen Unternehmensdatenbank auf der Website der BaFin.

Die Warnung vor der sogenannten Aurelius Investment Group ist nur eine der Mitteilungen in einer anhaltenden Flut von Meldungen oder Maßnahmen wegen unerlaubte Geschäfte, Warnungen vor betrügerischen Angeboten oder zum Beispiel auch Hinweisen auf fehlende Prospekte, die die BaFin mittlerweile nahezu täglich veröffentlicht. Die Häufigkeit solcher Regelverstöße und der Wildwuchs haben zuletzt offenbar erheblich zugenommen.

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