Am 10. März läuft die Frist für Stellungnahmen zu dem Entwurf des Wirtschaftsprüfer-Standards IDW S4 für AIF-Prospektprüfungen ab. Der Löwer-Kommentar
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hatte den überarbeiteten Entwurf des Prüfstandards für Prospekte von alternativen Investmentfonds (AIF) im Oktober 2015 veröffentlicht und bis zum Donnerstag dieser Woche Zeit für Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge gegeben. Sie würden auf der Website des IDW veröffentlicht, sofern der Verfasser dies nicht ausdrücklich ablehne, so das Institut.
Bis Ende vergangener Woche fanden sich dort nur zwei Stellungnahmen: Eine von Vertriebs-Urgestein Manfred Brenneisen aus dem Oktober 2015, die andere von dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) vom 19. Februar 2016.
Gleiche Kritik von entgegengesetzten Seiten
Obwohl die Absender aus entgegengesetzten Ecken der Branche stammen, geht die Kritik zum großen Teil in die gleiche Richtung. So bemängeln beide, dass nach dem neuen IDW-Standard keine Prognoserechnungen mehr erforderlich sind, Angaben zur Leistungsbilanz des Anbieters entfallen können und eine Prüfung der (inhaltlichen) Vollständigkeit des Prospekts durch den WP nicht mehr vorgenommen wird.
Zudem kritisieren Vertrieb und Anleger-Verein einmütig, dass das Prospektgutachten nicht mehr an Anleger weitergegeben werden darf. Der AAA vermisst zudem unter anderem konkrete Vorgaben für Sensitivitätsanalysen und die bisher vorgesehene Gewichtung von Risiken.
Auf einen anderen wichtigen Aspekt weist Brenneisen hin: Welcher IDW-Standard ist zukünftig für Prospekte nach dem Vermögensanlagengesetz vorgesehen? Sie spielen weiterhin eine nicht unerhebliche Rolle, die Anzahl dieser Emissionen lag 2015 sogar über der Zahl der neuen AIF. Der neue IDW S4 soll den alten Standard ersetzen, bezieht sich jedoch nur auf AIF. Vermögensanlagen-Prospekte hängen damit in der Luft.