Kreuzfahrten liegen voll im Trend. Weltweit werden 2019 rund 30 Millionen Passagiere erwartet. Rund 20 große Kreuzfahrtschiffe sollen in diesem Jahr noch vom Stapel laufen. Welche Rechte die Teilnehmer einer Kreuzfahrt haben, erklärt Arag Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.
Wenn die Anreise – etwa bei Insolvenz der Fluglinie – ins Stocken gerät, wer muss dann haften?
Klingelhöfer: Haben Urlauber einen Germania-Flug zum Kreuzfahrtstart selbst gebucht, haben sie leider schlechte Karten und aufgrund der Gesetzeslage bedauerlicherweise keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Wurde der Flug allerdings im Pauschal-Paket mit der anschließenden Kreuzfahrt gebucht, können die Reisenden den anderweitigen Transport vom Anbieter verlangen. Der muss dann für einen Ersatzflug sorgen.
Hilft eine Reiserücktrittsversicherung wenn einen so eine Pleite unterwegs erwischt?
Klingelhöfer: Leider kaum! Wer eine Reise erst einmal angetreten hat, kann eine bestehende Reiserücktrittsversicherung nicht mehr auf Erstattung des Reisepreises in Anspruch nehmen. Dies gilt auch bereits bei der Anreise, wenn diese Bestandteil des Reisevertrags ist.
Eine Reise gilt als angetreten, wenn die erste gebuchte Reiseleistung zumindest teilweise in Anspruch genommen wurde. Danach greift nur noch eine Reiseabbruchversicherung.
Was geschieht bei Krankheit?
Klingelhöfer: Stellt sich vor Reisebeginn eine ernste Erkrankung ein, sollte die gebuchte Kreuzfahrt umgehend storniert werden. Je früher dies geschieht, desto geringer sind in aller Regel die Stornokosten.
Die übernimmt dann auch eine Reisekostenrücktrittsversicherung. Das lohnt sich also besonders, wenn eine teure Kreuzfahrt längere Zeit im Voraus geplant und gebucht wird.
Und wer auf hoher See krank wird?
Klingelhöfer: Eine Erkältung oder ein verstauchter Fuß gefährden die Erholung an Deck kaum und die ärztliche Versorgung ist auf den modernen Kreuzfahrtschiffen durchweg gut. Wer auf hoher See allerdings schwer erkrankt, muss die Kreuzfahrt abbrechen, denn Spezialbehandlungen und größere Operationen sieht die Betreuung durch den Schiffsarzt nicht vor.
Bei besonders akuten Fällen werden Patienten per Hubschrauber an Land in ein Krankenhaus gebracht. Die daraus entstehenden Kosten sind unter Umständen sehr hoch. Darum rate ich immer zu einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch den Abbruch der Reise und den Not- sowie Heimtransport abdeckt.
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