Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Rüdiger Herrmann, nannte die gezahlten Beiträge „ein Zeichen für das Vertrauen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in die gesetzliche Rente“. Zudem wirkten sie sich positiv auf die Finanzen der Rentenversicherung aus, wie Herrmann anlässlich einer in Freiburg tagenden Vertreterversammlung sagte. So stiegen die entsprechenden Einnahmen von 207 Millionen Euro 2017 auf 573 Millionen Euro 2020.
Mit dem Flexirentengesetz aus dem Jahr 2016 ist die Möglichkeit geschaffen worden, ab dem 50. Lebensjahr Abschläge durch eine Sonderzahlung ganz oder teilweise ausgleichen. Wenn man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, muss man normalerweise für jeden Monat früher einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.
Eine andere Möglichkeit des Gesetzes ist der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für Rentnerinnen und Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente in Höhe von bis zu 6.300 Euro im Jahr. Die Rente kann alternativ auch durch freiwillige Beiträge erhöht werden. Auch Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus oder Arbeiten neben der Regelaltersrente sind durch das Gesetz erleichtert worden. (dpa-AFX)