Die Möglichkeit, durch freiwillige Beitragsleistungen Rentenminderungen auszugleichen, war 2017 mit dem Flexirentengesetz vom 55. auf das 50. Lebensjahr gesenkt worden. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Rente in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat, den er die Rente früher beziehen will, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können durch Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wie hoch die Ausgleichsbeiträge ausfallen müssen, wird den Versicherten auf Antrag mitgeteilt.
Zum Beispiel würde bei einer Bruttorente von 800 Euro im Monat in den alten Bundesländern und einem Jahr vorzeitigem Rentenbeginn die Rentenminderung 3,6 Prozent oder 28,80 Euro betragen. Zum vollen Ausgleich dieser Minderung müsste ein Betrag von rund 6.750 Euro in die Rentenversicherung eingezahlt werden.
Die Rentenversicherung bewertete den Anstieg der Zahlen als Zeichen für das Vertrauen in die gesetzlichen Rente, wie Hans-Werner Veen, der Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich einer Vertreterversammlung sagte. (dpa-AFX)