Das Urteil hebe klar die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Maklerpools – eingeschlossen hierbei ausdrücklich auch Verbünde und Genossenschaften – hervor und zeige auf, dass die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler in einer solchen Zusammenarbeit sehr klar geregelt und gewährleistet sei. „Damit wird gerichtlich das bestätigt, was der AfW – gegen manche Stimmen am Markt – ständig hervorhebt“, so der Verband in einer Stellungnahme.
Unabhängige Finanzberater seien Garant für eine von Produktgeberinteressen unabhängige Beratung der Endkunden. Voraussetzungen für diese Beratung sei ein möglichst uneingeschränkter Marktzugang und der Zugang zu professionellen, neutralen Analyse- und Vergleichsprogrammen. Genau das könnten Maklerpools den mit ihnen kooperierenden Finanzberatern bieten, ohne dabei deren Unabhängigkeit einzuschränken.
„Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen“, so Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hat.