Immobilie übertragen: Schenken oder Vererben?

Immobilienbesitzern stellt sich oft schon vor dem Tod die Frage, wem sie ihre Immobilie überlassen wollen. Steht der bevorzugte Erbe fest, können Immobilien auch verschenkt werden, um Steuern zu sparen. Baufi24 gibt wichtige Tipps.

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Wer eine Immobilie an seine Erben übertragen will, kann dies auch schon vor dem Tod durch eine Schenkung tun und so Steuern sparen.

Wer Kindern oder Enkelkindern eine Immobilie überlassen möchte, steht oft vor der Frage: Schenken oder Vererben? Schenken vermeidet oftmals nicht nur Uneinigkeiten der Hinterbliebenen, sondern beugt, im Gegensatz zum Erben, in vielen Fällen vermeidbare Steuerzahlungen vor.

Allerdings gilt hier, wie in vielen Bereichen des Immobilienwesens: „Bevor beide Parteien handeln, müssen sie sich über die Rechtslage informieren und erst dann die Entscheidung treffen. Wenn sie bestimmte Regeln befolgen, können alle Beteiligten profitieren“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.

Vorteile der Schenkung

Beschenken Eltern die eigenen Kinder, so müssen nach Angaben von Baufi24 bis zu einem Wert von 400.000 Euro je Kind keine Steuern gezahlt werden. Die Schenkungssteuer falle erst an, wenn alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren diese Summe überschreiten. Dann würden die Beschenkten die Differenz versteuern.

Nach zehn Jahren würden Schenkungen als endgültig gelten und es bestünden wieder die gleichen Betragsobergrenzen. Genau in dieser Wiederholbarkeit liegt laut Baufi24 der wesentliche Vorteil des Schenkens gegenüber dem Vererben, da sie sonst steuerlich gleichgestellt sind.

Seite zwei: Achtung vor bösen Überraschungen

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