Immobilie übertragen: Schenken oder Vererben?

Wie hoch der Freibetrag bei Schenkung ausfällt, entscheide der Verwandtschaftsgrad. Bei Ehegatten seien es 500.000 und bei Enkelkindern 200.000 Euro. Ein weiterer Vorteil der Schenkung sei, dass Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten über die zukünftige Verwendung der Immobilie bestimmen und so im besten Fall Erbschaftsstreitigkeiten abwenden.

Achtung vor bösen Überraschungen

Durch Schenkung erhaltene Immobilien gelten als Vermögen. Und sobald ein bestimmter Vermögenswert überschritten wird, könnten Leistungen wie das Kinder- oder Arbeitslosengeld wegfallen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen auch die Schenker sich möglicher Konsequenzen bewusst sein.

Eine unabhängige Beratung durch einen Notar oder Steuerberater sei unabdingbar: „Ich empfehle eine Schenkung nie ohne vertraglich festgelegte Vereinbarungen zu vollziehen. Besonders ein lebenslanges Wohnrecht – der sogenannte Nießbrauch – in der verschenkten Immobilie garantiert den Schenkern Sicherheit bei unvorhersehbaren Ereignissen“, so Scharfenorth. (kl)

Foto: Shutterstock


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