Immobilie vererben: Schenkung als Alternative

Viele Bundesbürger haben sich Immobilienvermögen aufgebaut. Im Todesfall kann dies bei ihren Erben zu deutlichen Steuerlasten führen. Schenkungen können dies vermeiden.

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Durch Schenkungen können erhebliche Vermögenswerte übertragen werden.

Wer seinen Immobilienbesitz an Familienmitglieder vererben möchte, hat ein Interesse daran, dass diese das Vermögen möglichst reibungslos übernehmen können.

Zwar gibt es staatliche Freibeträge für geerbte Immobilien, doch können diese Werte schnell überschritten werden und erhebliche Steuern anfallen. Im schlimmsten Fall müssen die Erben die Immobilien veräußern, falls nicht genug Barvermögen vorhanden ist.

Schenkungen als Alternative

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können diese Belastungen vermieden oder deutlich reduziert werden. Immobilienbesitzer können auf diese Weise erhebliche Vermögenswerte an Angehörige übertragen.

Die Freibeträge sind für Erbschaften und Schenkungen gleich hoch. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied: Die Freibeträge für Schenkungen können alle zehn Jahre aufs Neue in Anspruch genommen werden.

Ehepartner muss eigenes Heim weiter bewohnen

Am einfachsten lässt sich eine Immobilie an den Ehepartner übergeben. Das selbst genutzte Eigenheim kann dem Partner stets steuerfrei übertragen werden. Allerdings gibt es dabei einige Bedingungen: Der Immobilieneigentümer muss vorher selbst dort gelebt haben. Der Empfänger der Schenkung muss das Eigenheim zudem nach dem Tod des Partners noch mindestens zehn Jahre bewohnen.

Für Ehepartner liegt der Freibetrag im Falle einer Schenkung bei 500.000 Euro.

Seite zwei: Ansehnliche Freibeträge für Kinder

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