DGR: „Grundstücke sind die besseren Immobilien“

Die Dienstleistungsgesellschaft DGR in Ahrensburg bei Hamburg bietet Investitionsmöglichkeiten in den Grund und Boden unter der Immobilie an. Richtig strukturiert, eigneten sie sich für private und institutionelle Anleger als Alternative zur Gebäudeinvestition.

DGR-Geschäftsführer Klaus Secker

Niedrige Zinsen auf der Soll- und Habenseite in Verbindung mit einer Inflationsrate auf Zinsniveau treiben die Anleger in die Sachwerte. Die Immobilie ist trotz steigender Preise besonders beliebt. Nach Einschätzung von Klaus Secker, Geschäftsführer der DGR Grundstücksverwaltung GmbH (DGR) ist die Investition in den Grund und Boden eine lohnende Alternative. „Grundstücke sind aus Kapitalanlagegesichtspunkten die besseren Immobilien. Denn die klassischen Immobilienrisiken wie beispielsweise das Mietausfallrisiko sowie die Modernisierungs- und Instandhaltungskosten betreffen das Gebäude, nicht das Grundstück“, so Secker, der bereits Private Placements mit Grundstücken angeboten. hat „Leider wissen viele nicht, dass es Investitionsmöglichkeiten gibt, die sich alleine auf den Grund und Boden unter Immobilien konzentrieren.“

Letztlich sei es immer das Grundstück, das den Wert einer Immobilie nicht nur hält sondern über die Zeit auch steigere. Auch wenn die Preise für Immobilien seit Ausbruch der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise stark gestiegen sind, so darf unterstellt werden, dass der Wert für das bebaute Grundstück daran einen überproportionalen Anteil hat.

Die DGR Grundstücksverwaltungs GmbH spalten das Gebäude vom Grundstück ab und nutzen das Wertsteigerungspotenzial von Grund und Boden. Die Systematik der Kapitalanlage fußt auf dem Erbbaurecht. Diese Grundstücksinvestments haben ein hohes Maß an Sicherheit. Für die grundstücksgleiche Nutzung des Bodens zahlt der Eigentümer des Gebäudes einen Zins. Inflationsausgleich und Zinsausfall sind gesetzlich geregelt. Im aktuellen Zinsumfeld erwirtschaften solchen Grundstücksinvestments zwischen vier und 4,5 Prozent pro Jahr. Mit steigender Inflation steigt auch der Zinssatz, so dass man hier von einer Realverzinsung sprechen kann. Die Zinszahlungspflicht wird im Erbbaurechtsgrundbuch erstrangig eingetragen. Alle anderen Gebäudeansprüche sind nachrangig. Ebenfalls im Grundbuch festgelegt ist, dass auch ein neuer Gebäudeeigentümer in die Zinszahlungspflicht eintritt.

Für Fondshäuser eigne sich das Konzept als Alternative zur kostspieligen Eigenkapitalzwischenfinanzierung. „Das Zinsausfallrisiko ist sehr gering. Denn zahlt der Erbbaurechtsnehmer den Zins längere Zeit nicht, läuft er Gefahr das Gebäude an den Grundstückseigentümer zu verlieren. Dieses dient somit als Sicherheit für die Zinszahlungen“, so Secker weiter. Sein Unternehmen bietet sich als Einkaufskanal und Portfolioverwalter an. Das Dienstleistungsspektrum der DGR umfasst die Akquise solcher Grundstücke, die Vertragsprüfung, das Portfoliomanagement und die Verwaltung über die Haltedauer der Grundstücke. Auf Wunsch können Grundstücke auch zu Portfolien zusammengefasst und individuell als Kapitalanlageinstrument strukturiert werden. (af)

Foto: DGR

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